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veröffentlicht am 05.02.2012

Die Höhe des Garantiezinses wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an den durchschnittlichen Renditen aller Euro-Staatsanleihen. Der Garantiezins darf maximal 60 Prozent dieser Rendite betragen. Damit soll verhindert werden, dass Versicherer zu hohe Zinsen garantieren, die sie später möglicherweise nicht zahlen können.
Berlin - Die Höhe des Garantiezinses wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an den durchschnittlichen Renditen aller Euro-Staatsanleihen. Der Garantiezins darf maximal 60 Prozent dieser Rendite betragen. Damit soll verhindert werden, dass Versicherer zu hohe Zinsen garantieren, die sie später möglicherweise nicht zahlen können. (© AP)
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Die Zentralbanken des Eurosystems haben in der vergangenen Woche das Kaufprogramm für Staatsanleihen weiter ruhen lassen. Wie die Europäische Zentralbank (EZB) mitteilte, wurden per 11. Mai keine Käufe abgewickelt. Schon in den Wochen zuvor hatte die EZB keine weiteren Staatsanleihen erworben. zur Nachricht >>




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