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Ein Jahr neues Jugendschutzgesetz: NRW-Jugendministerin Ute Schäfer zieht positive Bilanz
31.03.2004 13:35 Uhr
Düsseldorf - Als wirksamen Jugendschutz bezeichnete Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer heute in Düsseldorf die Alterskennzeichnung von Computerspielen, die seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes vor einem Jahr verpflichtend ist. Schäfers Bilanz ist positiv: "Lediglich 61 von 2159 beantragten Computerspielen konnten nur für Erwachsene (ab 18 Jahren) freigegeben werden".
Seit dem 1. April 2003 wurden 2159 Computerspiele für Kinder und Jugendliche durch die Freiwillige "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) geprüft. In diesem Gremium wirkt auch ein Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden der Länder mit. "Diese Aufgabe wird durch das NRW-Jugendministerium federführend für alle Bundesländer wahrgenommen. Das Land trägt damit eine besondere Verantwortung für den Jugendschutz", erklärte die Ministerin.
1005 Spiele konnten ohne Altersbeschränkung freigegeben werden. 323 Spiele erhielten das Alterskennzeichen "Freigegeben ab 6 Jahren" und weitere 414 die Alterskennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren". 340 Spiele wurden ab 16 Jahren freigegeben. Lediglich 61 Spiele erhielten keine "Jugendfreigabe" und weitere 16 erhielten gar kein Kennzeichen, weil sie möglicherweise Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden könnten. Rund 96 % der Computer- und Konsolenspiele, die in den letzten 12 Monaten auf den deutschen Markt gekommen sind, beeinträchtigen Kinder und Jugendliche nicht in ihrer Entwicklung, wenn die Alterseinstufungen beachtet werden.
Ministerin Schäfer wies bei dieser Gelegenheit auf die große Bedeutung der Computerspiele für Kinder hin. Sie unterstrich die Verantwortung von Anbietern und Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Spiele das Kinderzimmer erreichten, die auch für die jeweilige Altersgruppe geeignet seien. Wenn dies sicher gestellt sei, könnten Computerspiele auch zur Entwicklung von Medienkompetenz beitragen und seien damit ein Beitrag zur Bildung. Die Ministerin bezeichnete die Kooperation zwischen ihrem Ministerium als Vertreter der Länder bei der Frage der Alterskennzeichnung von Computerspielen und dem Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD), in dem sich die Hersteller von Computerspielen zusammengeschlossen haben, als erfreulich. In ihm habe man einen in Sachen Kinder- und Jugendschutz kompetenten und engagierten Partner gefunden, der nicht nur wirtschaftliche Interessen verfolge, sondern sich auch um eine gezielte Verbesserung der Medienkompetenz von Kindern und ihren Eltern bemühe.
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