Bonn - Die einhunderttausendste schriftliche Beschwerde eines Verbrauchers zum so genannten Rufnummernmissbrauch - dazu Zählen auch unerwünschte Einwahlprogramme wie Dialer - ist jetzt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Seit dem 15. August 2003 ist die Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern betraut. Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen, z. B. Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, die Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam. Gelingt es der Bundesnetzagentur durch Auswertung der Verbraucherbeschwerden und - teils umfangreiche - Ermittlungen, Missbrauch aufzuklären, greift sie ein. Diese Maßnahmen reichen dann von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. In allen beklagten Fällen konnte die Bundesnetzagentur ihre rechtlichen Schritte erfolgreich vertreten. Außerdem hat die Behörde in circa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, hat sie ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, in deren Händen die weitere Verfolgung liegt. Daneben bestehen auf internationaler Ebene Kooperationswege zur Verfolgung von Rufnummernmissbrauch sowie die Möglichkeit des Informationsaustauschs mit anderen Regulierungsbehörden. Die Dialer befinden sich derzeit allerdings auf dem Rückmarsch. So haben sich 2006 nur noch 500 Verbraucher über die lästigen und teuren Einwahlprogramme beschwert. Im Vorjahr waren es noch knapp 21.000. Ein Erfolg, den sich der Gesetzgeber auf die Flagge schreiben kann. Denn dieser hatte mit einer Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer auf die Plage reagiert und damit Kostentransparenz geschaffen.
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