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30. September 2006

Skandalurteil zu Anti-Nazi-Symbolen



Stuttgart / Ulm - Wenige Wochen ist es her, dass in Berlin rechte Schläger einen Infostand der SPD attackierten und die NPD bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern teilweise Ergebnisse von mehr als 20 Prozent einfuhr. Doch erst jetzt wissen wir, wo die rechte Gefahr tatsächlich sitzt: im Gewöhnungseffekt, der von einem durchgestrichenen Hakenkreuz ausgeht.

Diese Anregung zur Gewichtung gesellschaftlicher Probleme hat uns das Landgericht Stuttgart mit seiner Entscheidung gegeben, auch ein rot durchgestrichenes Hakenkreuz sei ein Nazi-Symbol. Geht es nach dieser Logik, müssen Autofahrer künftig rechts abbiegen, wo der rechte Pfeil rot durchgestrichen ist.

Einen Gewöhnungseffekt müssten demzufolge alle Filme haben, in denen die NS-Zeit verarbeitet wird, ebenso wie Theaterinszenierungen, in denen NS-Symbole zu sehen sind. Doch das ist erlaubt. Ärger bekommen die Künstler, Regisseure und Intendanten nicht, weil sie klar zeigen, dass sie gegen das Nazi-Regime sind.

Und der Demonstrant, der mit einer der fraglichen Anstecknadeln seinen Widerstand gegen alte und neue Nazis kundtut? Zeigt der keine Ablehnung? Offenbar nicht. Er trägt nur ein modisches Accessoire, das zur Gewöhnung führt. Die Richter wollen das Richtige - Nazis bekämpfen - und bewirken das Gegenteil. Denn während ihre Gegner kriminalisiert werden, ist die Rechte fröhlich im Aufwind. (Ein Kommentar von Lothar Tolks, Südwestpresse, ots)




 

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