Ihr Standort: Home Politik
 
 
 

30. September 2006

Skandalurteil zu Anti-Nazi-Symbolen



Stuttgart / Ulm - Wenige Wochen ist es her, dass in Berlin rechte Schläger einen Infostand der SPD attackierten und die NPD bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern teilweise Ergebnisse von mehr als 20 Prozent einfuhr. Doch erst jetzt wissen wir, wo die rechte Gefahr tatsächlich sitzt: im Gewöhnungseffekt, der von einem durchgestrichenen Hakenkreuz ausgeht.

Diese Anregung zur Gewichtung gesellschaftlicher Probleme hat uns das Landgericht Stuttgart mit seiner Entscheidung gegeben, auch ein rot durchgestrichenes Hakenkreuz sei ein Nazi-Symbol. Geht es nach dieser Logik, müssen Autofahrer künftig rechts abbiegen, wo der rechte Pfeil rot durchgestrichen ist.

Einen Gewöhnungseffekt müssten demzufolge alle Filme haben, in denen die NS-Zeit verarbeitet wird, ebenso wie Theaterinszenierungen, in denen NS-Symbole zu sehen sind. Doch das ist erlaubt. Ärger bekommen die Künstler, Regisseure und Intendanten nicht, weil sie klar zeigen, dass sie gegen das Nazi-Regime sind.

Und der Demonstrant, der mit einer der fraglichen Anstecknadeln seinen Widerstand gegen alte und neue Nazis kundtut? Zeigt der keine Ablehnung? Offenbar nicht. Er trägt nur ein modisches Accessoire, das zur Gewöhnung führt. Die Richter wollen das Richtige - Nazis bekämpfen - und bewirken das Gegenteil. Denn während ihre Gegner kriminalisiert werden, ist die Rechte fröhlich im Aufwind. (Ein Kommentar von Lothar Tolks, Südwestpresse, ots)




 

- Anzeige -


 
 
 
 
 


 
 



* kostenlos, 2x täglich

   
 
 
Abwrackprämie     Airbus     Angela Merkel     Automarkt     Barack Obama     Bundestagswahl     Ford     Franz Josef Jung     G-8-Gipfel     General Motors     Haftbefehl     Messerattacke     Michael Jackson     Peer Steinbrück     Silvio Berlusconi     Trauerfeier     
 
  Diplomaten: Japaner zum neuen IAEA-Chef gewählt

 

Ackermann warnt vor Protektionismus

 

Saarländische SPD-Politiker distanzieren sich von Lafontaine

 

Iraker für Sicherheit in großen Städten selbst verantwortlich

 

Jurist will wegen Rufschädigung 250.000 Euro vom Land Sachsen

 

  Andere News
 
 
 
OLG Düsseldorf verhängt Kartellbußen gegen Zementhersteller

 

Online-Registrierung für Investoren soll Investitionsklima in Ägypten verbessern

 

Zusammenschluss kommunaler Krankenhäuser in Hessen untersagt

 

"Perform to win": E.ON prüft Zusammenlegung der Zentralen

 

BASF schließt Styropor-Anlage im spanischen Tarragona

 


 

 
Juli 2009
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

 
 
Nach tödlicher Messerattacke im Dresdner Landgericht: Kundgebung gegen Diskriminierung muslimischer Frauen am Sonntag in Berlin

 

Wenn der Kunde den Preis bestimmt ...

 

Die patentierte Weltneuheit Milli-grip revolutioniert nach 160 Jahren den Rollgabelschlüssel

 

ä, ö, ü, in .eu Domains - EURid führt Umlautdomains ein

 

In Windeseile zum echten Schnäppchen: Neues Internet-Portal vereint Sonderangebote führender Versandhäuser und Versandhändler

 

  Pressemitteilung veröffentlichen
 
 
 
 
 
 
Copyright 2004-2009  by net-tribune - DGIC Group OHG | Impressum | Archiv top Top

0.409