Auch mit den Daten aus Einwohnermeldeämtern wird offenbar schwunghafter Handel getrieben. Ein Sprecher des schleswig-holsteinische Innenministeriums bestätigte, dass acht Unternehmen in diesem Zusammenhang abgemahnt worden seien. Eine dieser Firmen habe über eine Sammlung von 72 Millionen Datensätzen verfügt.
Die «taz» hatte zuvor berichtet, dass mindestens acht Unternehmen offenbar rechtswidrig mit Millionen von Daten aus kommunalen Melderegistern handelten. Dies seien Vermittler, die für Firmen Anfragen bei Meldeämtern übernähmen, um beispielsweise Kundendaten zu überprüfen. Statt die Angaben nach Erhalt lediglich an den Auftraggeber weiterzuleiten, behielten die Vermittler sie in eigenen Datenbanken, um mit ihnen anschließend erneut Geld zu verdienen.
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert warnte in dem Blatt vor einer steigenden Anzahl solcher «Schattenmeldeämter». Betroffenen Bürgern würden so «sämtliche melderechtlichen Rechte entzogen».
Wie der Sprecher des Kieler Innenministeriums, Thomas Giebeler, der Nachrichtenagentur AP sagte, wurde den Meldeämtern im Land bereits im Mai verboten, Melderegisterauskünfte an Unternehmen zu erteilen, sofern diese die Daten in einer eigenen Datenbank speichern, um daraus Anfragen ihrer Kunden zu beantworten. «Mit dem Runderlass haben wir auf eine Bitte des Datenschutzbeauftragten des Landes reagiert», erklärte Giebeler.
Auch andere Bundesländer wollen Ämter sensibilisieren
Entgegen dem «taz»-Bericht bestätigte das nordrhein-westfälische Innenministerium die Abmahnungen nicht. Zwar habe das Ministerium tatsächlich im Juli die Meldeämter zu vorsichtigerem Umfang mit den Daten der Bürger aufgefordert. Der Anlass dafür seien aber lediglich vermehrte Anfragen von Firmen bei den Meldebehörden gewesen, sagte eine Ministeriumssprecherin der AP.
Das hessische Innenministerium wolle die Ämter im Umgang mit Einwohnerdaten weiter sensibilisieren, sagte ein Sprecher dem Hessischen Rundfunk. Grundsätzlich dürften die kommunalen Meldebehörden nur einfache Auskünfte zu konkreten Personen herausgeben. Sogenannte Gruppenauskünfte seien nicht zulässig. Unternehmen, die mit Adressen handeln, fänden jedoch immer wieder Wege, diese Beschränkungen zu umgehen, etwa in dem sie Serien von Einzelanfragen stellen, sagte der Sprecher.
Grüne und FDP werfen Bund Versäumnisse vor
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies auf die Zuständigkeit der Kommunen. Angesichts der jüngsten Probleme «im nichtöffentlichen Bereich des Datenschutzes» habe Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aber für kommenden Donnerstag Datenschützer sowie mehrere Bundesminister zu einem Gipfel eingeladen.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz erklärte, die Große Koalition habe es in den vergangenen Jahren versäumt, den Datenschutz an die technischen Entwicklungen anzupassen. «Diese Tatenlosigkeit rächt sich jetzt bitter und Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger.»
Ähnlich äußerte sich die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar. Staat und Privatwirtschaft seien sich in den vergangenen Jahren einig in der Abwehrfront gegen die Forderungen der Datenschützer gewesen. «Wir brauchen jetzt ein radikales Umdenken: Daten ohne Schutz ermutigen Täter und produzieren Opfer», erklärte Stokar.
