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30. August 2007
Fast vier Jahre Haft wegen Bombenattrappen


München - Weil sie elf Bombenattrappen in Zügen deponiert hat, ist eine linksradikale Friedensaktivistin in München zu drei Jahren neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Als «Trittbrettfahrerin der Kofferbomber» von Köln habe die 52-Jährige Angst und Schrecken geschürt, um ihre politischen Botschaften zu verbreiten, erklärte das Landgericht am Donnerstag.

Kurz nach dem gescheiterten Attentat auf zwei Regionalzüge im Rheinland hatte die Frau im August 2006 eine erste Bombenattrappe im Intercity «Alpenland» Mittenwald-Dortmund abgelegt. Weitere zehn zusammengebastelte Gegenstände deponierte sie in Fernzügen sowie Münchner S- und U-Bahnen, bis sie im Februar 2007 auf Grund einer DNA-Spur gefasst wurde. Bei der folgenschwersten Aktion wurde ein ICE mit 300 Fahrgästen im Hauptbahnhof Ulm evakuiert, wobei 54 weitere Züge blockiert wurden oder ganz ausfielen.

Die mit Pulver oder Flüssigkeiten in Röhren oder Glasflaschen, mit Handys oder Weckern verkabelten Bombenattrappen seien so täuschend echt gewesen, dass das Sprengstoffkommando des Polizeipräsidiums München Experten des Landeskriminalamts zu Hilfe gerufen habe, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann. Die Angeklagte habe die Terrorangst geschürt und die Bahnfahrgäste «als Geiseln genommen, um ihre Meinung zu verbreiten».

Als Motiv hatte die voll geständige Angeklagte Unterstützung des Islam und Protest gegen die USA und Israel angegeben. In ihrem Schlusswort hatte sie Reue bekundet und sich bei den Menschen entschuldigt, die sie in Angst versetzt habe: «Ich hätte diese Form des Protests niemals wählen dürfen. Ich bin doch erschrocken», sagte sie. Bahn, Polizei und Justiz fordern von ihr jetzt rund 300.000 Euro Schaden- und Kostenersatz, wovon sie gut 20.000 Euro inzwischen bezahlt hat.

Staatsanwältin Renate Dinkel hatte vier Jahre und neun Monate Haft gefordert. Verteidiger Andreas Fuchs hatte auf höchstens drei Jahre Haft plädiert. Das Urteil liege aber im Rahmen seiner Erwartungen, sagte er anschließend.

Das Gericht sprach die Angeklagte einer massiven Störung des öffentlichen Friedens schuldig. In das Urteil ging auch eine Strafe wegen 36 antiamerikanischen und antiisraelischen Hakenkreuz-Schmierereien an Gebäuden mit ein. Trotz zwei einschlägiger Vorstrafen habe die Frau «nahtlos weitergemacht», kritisierte der Richter.








 
 



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