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30. Juni 2006

Vorsicht vor kriminellen Machenschaften mit Telefonverträgen



Kiel - Der Kampf der Telekommunikationsunternehmen um neue Kunden wird immer härter. In großer Zahl liegen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beschwerden von Bürgern vor, denen am Telefon Informationsmaterial versprochen wurde und denen stattdessen Auftragsbestätigungen und Verträge des neuen Anbieters zugeschickt werden. Die Folge ist, dass der alte Telefonanbieter – meistens die Deutsche Telekom – dann ein Schreiben schickt, in der die Kündigung bedauert und die Schaltung auf den neuen Vertragspartner bestätigt wird.

Denn was viele Verbraucher nicht wissen: Wirksame Verträge können auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden. Im Streitfall hat der Verbraucher aber gute Karten, denn der Anbieter muss beweisen, dass am Telefon tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Beweislage verschlechtert sich jedoch, wenn der Verbraucher bei diesem Gespräch interne Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgibt, denn dies könnte als Indiz für den verbindlichen Abschluss eines Vertrages gewertet werden.

Und jetzt wird es problematisch: Den Kieler Verbraucherschützern sind nämlich auch Gesprächsabläufe bekannt geworden, bei denen die Anrufer schon über diese intimen Daten verfügten, ohne dass vorher irgendein Kontakt zu der werbenden Firma bestanden hat.
Zunächst einmal ist schon diese Form der Geschäftsanbahnung – ein so genannter kalter Anruf - unseriös und verstößt auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Viel alarmierender ist aber die Tatsache, dass die anrufenden Firmen scheinbar über dunkle Kanäle an die sensiblen Daten von Verbrauchern herangekommen sind. Vermutlich ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.

Und hier kommt es sogar noch dicker: Vereinzelt werden sogar Straftaten begangen, um Telekommunikationsverträge abzuschließen. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegt beispielsweise ein Telefonvertrag mit der Firma Arcor AG & Co.KG vor, bei dem die Unterschrift einer Telekom-Kundin nachweislich gefälscht wurde. Von dem angeblich geschlossenen Vertrag erfuhr die Betroffene erst, als die Auftragsbestätigung der Firma Arcor im Briefkasten lag. Auf die telefonische Beschwerde der Verbraucherin hin wurde von einem Arcor-Mitarbeiter das Geburtsdatum in dem Vertrag als Argument für das rechtmäßige Zustandekommen des Vertrages angeführt. Glück für die Betroffene, die daraufhin sofort Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattete - denn auch das Geburtsdatum war falsch.




 

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