Leipzig / Hannover - Die Auseinandersetzung zwischen dem Heise Zeitschriften-Verlag und dem Software-Unternehmen Nutzwerk ist in eine neue Runde gegangen. Nun hat Heise eine einstweilige Verfügung gegen eine Website des Leipziger Unternehmens erwirkt. Um die Verfügung schnell und ohne mündliche Verhandlung zu erhalten, reichte der Verlag eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Nutzwerk und Heise ist ein Artikel auf der Online-Plattform heise.de vom 28.10.2004 unter dem Titel: "IT-Firma Nutzwerk verklagt Softwarepatentgegner wegen Verleumdung". Nutzwerk forderte einen Tag nach der Veröffentlichung eine Gegendarstellung zu diesem Artikel. Der Heise Zeitschriften Verlag löschte daraufhin stillschweigend zwei von Nutzwerk beanstandete Behauptungen.
Eine Gegendarstellung wurde jedoch abgelehnt. Der Tenor der Ablehnung war, dass sich Heise die von Nutzwerk beanstandeten Aussagen nicht zu Eigen gemacht habe und es sich lediglich um Zitate handeln solle. Auf der oben genannten Website bietet Nutzwerk seitdem Informationen zur Auseinandersetzung der beiden Unternehmen an. Dies scheint dem Heise Verlag jedoch ein Dorn im Auge zu sein.
Die Leipziger Firma zweifelt unterdessen am Wahrheitsgehalt der getätigten eidesstattlichen Versicherungen. "Jeder, der eine eidesstattliche Versicherungen unterschreibt, muss sich dessen bewusst sein, dass eine falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung eine Straftat ist, egal ob dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht", so Rene Holzer, Geschäftsführer der Nutzwerk GmbH, in einer ersten Stellungnahme.
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