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30. März 2007

Dessauer Polizei unter internationalem Rassismus-Verdacht



Dessau - Am Rande des Prozesses um den mysteriösen Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle haben internationale Prozessbeobachter der Dessauer Polizei am Freitag Gewalt, Rassismus und «organisierte Verantwortungslosigkeit» vorgeworfen. Das Gericht stehe vor der Wahl, den Rassismus der Polizei zu verurteilen oder ihn zu unterstützen, hieß es auf einer Pressekonferenz am Rande des vierten Prozesstages vor dem Dessauer Landgericht.

Der 23-jährige Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 in Dessau in einer Gewahrsamzelle der Polizei an einem Hitzeschock gestorben. Der alkoholisierte und an Händen und Füßen gefesselte Mann hatte seine Matratze den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge mit einem Feuerzeug selbst angezündet.

Dem 46-jährigen Dienstgruppenleiter Andreas S. wirft die Anklagebehörde jedoch fahrlässige Tötung vor: Er habe das Signal des Zellen-Rauchmelders zwei Mal ausgeschaltet und ignoriert. Oury Jalloh starb sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers. Der Staatsanwaltschaft zufolge könnte er noch leben, wenn ihm gleich nach Ertönen des ersten Signals geholfen worden wäre.

Der mitangeklagte Streifenpolizist habe bei der Durchsuchung das Feuerzeug übersehen, mit dem der Afrikaner die Matratze später in Brand gesetzt habe. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Am Ende des Prozesses gehe es nicht nur um zwei Schuldsprüche, sagte der Menschenrechtler Elliot Perkins von der Beratungsstelle für Opfer von Rassismus in Großbritannien. Es gehe darum, dass künftig die Diskriminierung von Ausländern durch Behörden verhindert werde. Die Pariser Rechtsanwältin Rosa Amelia Plumelle-Uribe betonte, der Prozess habe eine Bedeutung für tausende Migranten in Deutschland und Europa, die in einer ähnlichen Lage seien, wie Oury Jalloh es gewesen sei.

Wie die Nebenkläger, die die Familie von Oury Jalloh vertreten, wollen die internationalen Prozessbeobachter auch die Hintergründe eines Falles von November 2002 geklärt wissen: Damals starb in der gleichen Zelle ein Mann an Schädelverletzungen. Er soll über Stunden unbeaufsichtigt gewesen sein. Auch damals habe der nun angeklagte Gruppenleiter Dienst gehabt. Das Ermittlungsverfahren war damals eingestellt worden, weil nicht auszuschließen war, dass der Mann auch bei schnellerer Hilfe gestorben wäre.

Der Prozess vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau wird erheblich länger dauern als ursprünglich geplant: Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff rechnet jetzt mit 20 Verhandlungstagen. Ein Urteil wird für Ende Juni erwartet.






 

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