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30. März 2007

EU-Kandidaten Bulgarien und Rumänien auf dem Prüfstand



Brüssel - Die EU-Kommission will Justizwesen und Landwirtschaft in den neuen Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien erneut unter die Lupe nehmen. Expertenteams sollten im April die Fortschritte der beiden Staaten seit ihrem Beitritt am 1. Januar untersuchen, erklärte ein Kommissionssprecher am Freitag in Brüssel. Sollten die im Herbst 2006 von der Kommission festgestellten Probleme nicht ausgeräumt sein, so könnten so genannte Schutzklauseln verhängt werden. Entscheiden wird sich dies allerdings frühestens im Juni.

Die Verhängung von Schutzklauseln etwa im Bereich Justiz würde bedeuten, dass Urteile rumänischer oder bulgarischer Richter in anderen EU-Staaten nicht automatisch anerkannt werden müssen. Für den Bereich Lebensmittelsicherheit gelten bereits jetzt eine Reihe von Einschränkungen; zahlreiche Schlachtereien und Molkereien in Bulgarien und Rumänien dürfen ihre Ware nicht in die übrigen EU-Staaten ausführen. Darüber hinaus könnte die Auszahlung von EU-Fördermitteln an die Bauern verzögert werden, falls die beiden Staaten noch immer keine hinreichenden Verwaltungsstrukturen dafür geschaffen haben.

Die beiden neuen Mitgliedstaaten übermittelten Brüssel am Freitag einen Bericht über ihre Bemühungen zur Lösung der von der EU-Kommission identifizierten Probleme etwa bei der Korruptionsbekämpfung. Auf Grundlage dieser Berichte und der Erkenntnisse von Fachleuten aus Brüssel und aus anderen EU-Staaten will die Kommission im Juni eine Empfehlung darüber abgeben, ob Schutzklauseln erforderlich sind. Die Entscheidung liegt dann bei den EU-Regierungen.






 

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