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30. Januar 2007

20 EU-Länder regeln bereits den Mindestlohn



Paris - Staaten ohne gesetzlich festgelegten Mindestlohn sind in der Europäischen Union in der Minderheit. In 20 Mitgliedsstaaten ist ein Minimum für Arbeitnehmer festgelegt. Die Höhe schwankt aber zwischen den Ländern erheblich. Das EU-Statistikamt teilt die Mindestlohnländer in drei Gruppen ein. In der folgenden Aufstellung wird der Mindestlohn pro Stunde auf das monatliche Entgelt für einen Vollzeitjob umgerechnet.

Die Ländergruppe mit dem niedrigsten Minimum schließt laut Eurostat neben Bulgarien, Rumänien, Lettland, Litauen, Slowakei, Estland, Polen und der Tschechischen Repulik auch den EU-Kandidaten Türkei ein. Die geringste Summe wird in Bulgarien mit rund 90 Euro monatlich garantiert, an der Spitze liegt die Tschechische Republik mit etwa 290 Euro. Innerhalb dieser Gruppe gab es im vergangenen Jahr zum Teil erhebliche Erhöhungen des Mindestlohns, so um 48 Prozent in Lettland, in der Slowakei und Estland um 32 beziehungsweise um 34 Prozent.


1.580 EUR Mindestlohn in Luxemburg

Zur zweiten Gruppe gehören die Mitglieder Portugal, Slowenien, Malta, Spanien und Griechenland, wo der Mindestlohn mittlerweile zwischen 460 und 750 Euro monatlich beträgt. Der dritten Gruppe gehören Frankreich, Belgien, Großbritannien, die Niederlande, Irland und Luxemburg an, wo der Mindestlohn überall über 1200 Euro monatlich liegt. Spitzenreiter ist Luxemburg mit über 1580 Euro.

Eine genauere Analyse der Mindestlöhne ergab Eurostat zufolge, dass Frauen in fast allen Ländern die Mehrheit derjenigen Vollzeit-Beschäftigten stellen, die mit dem Mindestlohn auskommen müssen. Nur Ungarn und Malta machten hier eine Ausnahme. Der Abstand zum durchschnittlichen Bruttolohn ist dabei erheblich: Der Mindestlohn beträgt im EU-Schnitt zwischen 34 und 50 Prozent dessen, was im Schnitt in Industrie und Dienstleistungssektor verdient wird. (dg)






 

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