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29. Dezember 2008
Rom bewertet deutsche Klage im NS-Entschädigungsstreit als hilfreich
Berlin - Italien bewertet die deutsche Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag im deutsch-italienischen Entschädigungsstreit wegen NS-Verbrechen an seiner Zivilbevölkerung als hilfreich. Außenamtssprecher Andreas Peschke hob am Montag in Berlin hervor, Italien sei vor Einrichtung der Klage am 23. Dezember informiert worden.
Außerdem wurde das belastende Thema bei den deutsch-italienischen Regierungskonsultationen am 18. November in Triest laut Steg zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem römischen Kollegen Silvio Berlusconi erörtert. Beide veröffentlichten eine Erklärung, wonach beide Länder Interesse an einer Grundsatzentscheidung haben und die Klärung als hilfreich empfinden. Darin wurde zugleich des «immensen Leids» gedacht, das deutsche Wehrmachts- und SS-Einheiten während des Zweiten Weltkriegs bei Massakern an der Zivilbevölkerung und bei Misshandlungen italienischer Soldaten verursacht haben.
Hintergrund ist ein höchstrichterliches italienisches Urteil, mit dem individuelle Entschädigungsansprüche von Hinterbliebenen des Massakers von Civitella 1944 an die Bundesregierung erstmals anerkannt werden. Das Urteil steht nach Meinung der Bundesregierung dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität entgegen, ohne den laut Peschke eine Rückkehr zu einer Friedensordnung nach einem Konflikt undenkbar wäre. Danach können Staaten nicht von Einzelpersonen auf Kriegsentschädigungen beklagt werden.
Peschke unterstrich, damit diene die deutsche Klage in Den Haag ausschließlich der rechtlichen Klärung. Zur moralischen Verantwortung, die aus diesen Verbrechen erwächst, bekenne sich Deutschland ohne jede Einschränkung. Im Wege von Reparationen habe Deutschland Italien im Jahr 1961 die Summe von 40 Millionen Mark gezahlt.

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