Berlin - Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag der Regierungsfraktionen zur Änderung des Kabinettsentwurfes zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) angenommen. Damit wurde auch die umstrittene Definition für "neue Märkte" abgenickt, auf die sich die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD zu Beginn der vergangenen Woche verständigt hatten. "Statt zu mehr Planungssicherheit führt der Gesetzentwurf für den gesamten Markt, mithin auch für die Deutsche Telekom, zu enormer Rechtsunsicherheit. Absolut unklar bleibt, unter welchen Voraussetzungen künftig reguliert werden soll", kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands VATM. "Das gesetzgeberische Ziel, verläßliche Rahmenbedingungen für neue Infrastrukturinvestitionen zu schaffen, wird somit klar verfehlt." Darüber hinaus lasse der Gesetzentwurf nicht nur jede wettbewerbsorientierte ordnungspolitische Linie vermissen, sondern weise nun nach Abschluss aller Beratungen und Expertenrunden auch noch gravierende Mängel auf. "Für problematisch halten wir insbesondere die Widersprüche zwischen Gesetzeswortlaut und Begründung zur Legaldefinition für ,neue Märkte'", erläutert Grützner. So sind in der Legaldefinition des Gesetzestextes Kriterien aufgeführt, die dem auch nach allgemeinem Wettbewerbsrecht gültigen "Bedarfsmarktkonzept" widersprechen anstatt es zu präzisieren. Nach der heutigen abschließenden Beratung im Wirtschaftsausschuss steht der Gesetzentwurf am morgigen Donnerstag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 15. Dezember mit dem TKG befassen.
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