An der Sicherheit in Deutschland eingesetzter Wahlcomputer sind am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel geäußert worden. Die Karlsruher Richter verhandelten über die Wahlprüfungsbeschwerden zweier Bürger, die wegen der Mängel an den Rechnern die geheime Stimmabgabe und demokratische Kontrolle der Auszählung verletzt sehen. Ihre Eingabe zielt darauf ab, das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 deshalb für teilweise ungültig zu erklären.
Nach ihrem Willen sollen rund zwei Millionen Deutsche, die am Computer wählten, zu einer Wahlwiederholung mit Papier und Bleistift aufgerufen werden. Ein Urteil des Zweiten Senats unter Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle wird darüber Anfang kommenden Jahres erwartet. Zwar gilt es als unwahrscheinlich, dass die Richter wenige Monate vor der Bundestagswahl 2009 eine Teilwiederholung der letzten Wahl anordnen. Von dem Urteil hängt aber ab, ob Wahlcomputer weiter wie bisher eingesetzt werden können, es dafür künftig strenge Auflagen gibt oder sie vorerst ganz aus den Stimmlokalen verbannt werden.
Richter Rudolf Mellinghoff wies als Berichterstatter des Verfahrens darauf hin, dass es im Ausland zahlreiche Pannen mit den elektronischen Wahlgeräten gab. Deshalb seien sie zum Beispiel in den Niederlanden und Irland aus dem Verkehr gezogen worden. In den USA habe der Hersteller der Wahlcomputer zugegeben, dass wegen eines seit zehn Jahren vorhandenen Softwarefehlers in 34 Staaten Stimmen unterschlagen worden seien.
Hacker können eindringen
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Ulrich Karpen, sieht durch Versuche des Chaos Computer Clubs erwiesen, dass die Geräte manipulierbar seien. Selbst Hacker könnten eindringen und die Geheimhaltung der Wahl aushebeln. Die vom Gericht angehörten Experten von IT-Instituten aus Passau und Karlsruhe bestätigten die Möglichkeit von Manipulationen. Der für den beklagten Bundestag erschienene SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel hielt dem entgegen, in den 44 Jahren des Einsatzes von Wahlmaschinen sei kein derartiger Fall nachgewiesen worden.
Die Beschwerdeführer bemängelten weiter, bei der Stimmabgabe am Computer sei keine Kontrolle möglich, die bei Wahlen elementar für die Demokratie sei. Beim herkömmlichen Stimmzettel habe jeder Wähler bis zum Einwurf in die Wahlurne das Heft des Handelns in der Hand und könne am Abend das Öffnen der versiegelten Urne, die Auszählung der Stimmzettel und das Zusammenrechnen der Ergebnisse im Wahllokal verfolgen und lückenlos kontrollieren.
Beim Wahlcomputer gebe es dagegen keinerlei Transparenz. Zwischen der Stimmabgabe per Tastendruck und dem abendlichen Ausspucken der in einem elektronischen Speicher gelagerten Resultate verschwinde alles in einer «Black Box».
Es sei auch ein Unding, dass das Bundesinnenministerium vor der Zulassung lediglich ein Mustergerät des entsprechenden Wahlcomputers von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt prüfen lasse. Alle Informationen über die Software verweigere die Behörde mit Hinweis auf das Betriebsgeheimnis der Hersteller. Der andere Prozessvertreter der Kläger, Wolfgang Löwer, sprach von «blindem Vertrauen» in eine nicht ausgereifte Technik.
Zählfehler ausgeschlossen
Der Bundestagsabgeordnete Dressel argumentierte dagegen, bei entsprechender krimineller Energie seien auch Manipulationen der herkömmlichen Stimmabgabe möglich. Zudem seien bei Wahlcomputern menschliche Zählfehler ausgeschlossen. Auch die versehentliche Abgabe ungültiger Stimmen werde verhindert, weil das Gerät dem Wähler in so einem Fall entsprechende Warnhinweise gebe.
