Die Deutsche Telekom wehrt sich gerichtlich gegen eine Weisung der Bundesnetzagentur, den Ermittlungsbehörden ohne richterlichen Beschluss Internetverbindungsdaten offenzulegen. Man wolle Rechtssicherheit schaffen, sagte ein Telekomsprecher am Montag und bestätigte damit einen Bericht der «tageszeitung» aus Berlin. «Unseres Erachtens muss das jetzt ein für allemal geklärt werden.» Man habe bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt. Beim Verwaltungsgericht Köln wurde zudem ein Eilantrag auf Aussetzung der Regelung gestellt.
Die Aufsichtsbehörde hatte die Telekom per Weisung aufgefordert, Verbindungsdaten auch ohne richterlichen Beschluss auszuwerten, wenn die Strafverfolgungsbehörden den Inhaber einer IP-Adresse feststellen wollen. Das Unternehmen ist jedoch der Ansicht, damit gegen das Fernmeldegeheimnis zu verstoßen. Dies wolle man nun eindeutig klären.
Die Bundesnetzagentur sieht die Praxis dagegen durch das Telekommunikationsgesetz gedeckt, wie eine Sprecherin am Montag der AP sagte. Für die als Zwischenschritt notwendige interne Verkehrsdatenauswertung sei kein richterlicher Beschluss nötig. Derzeit arbeite man an einer Stellungnahme zu dem Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
