Gießen - Hausbesitzer müssen in Marburg vorerst keine solarthermischen Anlagen auf den Dächern ihrer Häuser installieren. Wie das Regierungspräsidium Gießen am Freitag mitteilte, will der Marburger Magistrat das Stadtparlament bitten, das ursprünglich für den 1. Oktober geplante Inkrafttreten der bundesweit bislang einmaligen Solarsatzung zu verschieben. Im Gegenzug will das Regierungspräsidium auf eine Beanstandung der Satzung zunächst verzichten.
Ausgelöst wurde die Annäherung zwischen Regierungspräsidium und Stadt durch die Pläne der SPD im hessischen Landtag, die hessische Bauordnung zu ändern. Künftig soll Kommunen danach erlaubt werden, nicht nur bestimmte Heizungsarten vorzuschreiben, sondern auch Klimagesichtspunkte einzubeziehen und Vorschriften für den Gebäudebestand zu formulieren. Diese bislang fehlende Ermächtigung war eine der Hauptgründe für die ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums.
«Wir haben keinerlei Probleme mit einer sinnvollen Nutzung der Solarthermie an sich», sagte Regierungspräsident Wilfried Schmied. Entsprechende kommunale Satzungen müssten aber auf rechtlich einwandfreiem Boden stehen. Schmied verwies darauf, dass sich die Rechtslage auch durch das zum 1. Januar in Kraft tretende «Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz» weiter verändern wird. Dieses wird die Nutzung von Solarenergie für Neubauten künftig vorschreiben.
Als erste deutsche Stadt will Marburg Hausbesitzer zu einer Solaranlage auf dem Dach verpflichten, egal ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt. Die im Juni verabschiedete Satzung schreibt Bauherren in der 79.000 Einwohner zählenden mittelhessischen Stadt vor, bei der Errichtung, Erweiterung und Änderung von beheizbaren Gebäuden solarthermische Anlagen zu errichten und zu betreiben. Andernfalls droht ein Bußgeld von 1.000 Euro.