
29. April 2006 12:42 Uhr
Bitstream Access: T-Com übt scharfe Kritik an Haltung der Netzagentur
Bonn - Die Telekom-Festnetzsparte T-Com hat den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung zum Bitstream Access auf IP-Ebene scharf kritisiert. Laut Entwurf soll das Unternehmen nämlich nicht nur eine Zugangsverpflichtung für Bitstream Access, sondern auch eine Ex-Ante-Genehmigungspflicht für die entsprechenden Entgelte auferlegt bekommen.
"Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist", kritisiert Dr. Frank Schmidt, Leiter der Regulierungsabteilung bei T-Com. Die jetzt von der Behörde angedachten Regulierungsmaßnahmen seien sachlich nicht nachvollziehbar und könnten sich kontraproduktiv für den gesamten Breitbandmarkt auswirken.
Aus Sicht von T-Com bedarf es keiner Auferlegung zusätzlicher Zugangsverpflichtungen, weil bereits seit zwei Jahren ein marktorientiertes Bitstream Access-Angebot zum Beispiel auf Basis von DSL-Resale angeboten wird. Zusammen mit Vorleistungsangeboten im Bereich des IP-Transportnetzes können Wettbewerber komplette Breitbandangebote gestalten und vermarkten. So lag die Zahl der DSL-Resale Anschlüsse Ende 2005 bei rund 1,6 Millionen.
Bis heute habe die Bundesnetzagentur in ihren Marktanalysen nicht dargelegt, warum sie dieses Angebot nicht anerkennt und warum es nicht als ausreichend gelten kann. Bitstream Access-Produkte sollten Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnen, eine ganzheitliche Kundenbeziehung zu schaffen und in puncto Preis und Qualität mit dem Breitbandangebot von T-Com zu konkurrieren, so Schmidt. "Die Vielfalt der Angebote im DSL-Markt beweist, dass die bestehenden Bitstream-Vorleistungsprodukte von T-Com diese Forderungen schon heute erfüllen."
Neben DSL-Resale steht den Unternehmen in der Tat eine vielfältige Vorleistungspalette zur Verfügung, um den Kunden eigene Breitbandprodukte anzubieten. Hierzu gehören die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) oder das sogenannte Line Sharing, bei dem sich Wettbewerber und T-Com die Leitung zum Kunden teilen. Die Bundesnetzagentur will den Bonnern nun auferlegen, anderen Telekommunikationsanbietern ein weiteres Angebot für den Breitbandzugang auf der IP-Ebene zur Verfügung zu stellen. Hierfür sieht T-Com aber keine Notwendigkeit.
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