
29. April 2006 12:29 Uhr
Wenn man sein Internet-Schnäppchen beim Zoll abholen muss...
Stuttgart - In den letzten Tagen ist eine Vielzahl von MP3-Playern bei den Zollämtern in Baden-Württemberg gestrandet. Allein beim Zollamt Winnenden wurden in den vergangenen zwei Wochen rund 200 Stück MP3-Player in mehreren einzelnen Postsendungen angeliefert. Als Absender traten in allen Fällen zwei Unternehmen aus Hongkong auf, die über ein Internetauktionshaus regelmäßig ihre Ware in großer Anzahl anbieten.
Die auf den Paketen angebrachten Paketkarten werden vom Exporteur aus Hongkong bewusst mit Wertangaben in Höhe von drei bis vier Euro je MP3-Player versehen, in der Hoffnung, hierdurch dem Kunden eine Zollkontrolle zu ersparen. Denn bei derart geringen Werten ist die Chance recht groß, dass das Paket direkt von der Post an den Empfänger ausgeliefert wird. Seit kurzem aber schickt die Deutsche Post auch diese Kleinsendungen an die Zollämter.
Dem Kunden kann kein Vorwurf gemacht werden. Mit der Rechnung, die sich regelmäßig im Innern des Pakets befindet, wird schließlich der tatsächliche Wert der Ware ermittelt. Die eBay-Bewertungskommentare der Internetkunden für die Händler aus Hongkong sind oft ernüchternd: Er hätte beim Ersteigern der Ware nicht gewusst, dass die Ware beim Zollamt abgeholt und zusätzlich zum Kaufpreis und den Versandkosten und, je nach Modell des MP3-Players, noch vor Ort Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf den Preis der Ware bezahlt werden müsse, schreibt beispielsweise ein enttäuschter eBayer.
Am Ende wird sich der Musikliebhaber doch fragen, ob er über das Internet wirklich ein Schnäppchen ersteigert hat.
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