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29. März 2007

Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen illegaler Tiermehlexporte



Hannover - Wegen des Verdachts des illegalen Exports von 80.000 Tonnen Tiermehl hat die Staatsanwaltschaft in Oldenburg Ermittlungen eingeleitet. Die Verfahren richten sich gegen die Chefs dreier Fleisch verarbeitender Betriebe und gegen die Leiter der Veterinärämter der niedersächsischen Kreise Oldenburg, Vechta, Diepholz und Meppen eingeleitet, wie die Ermittlungsbehörde in Oldenburg mitteilte. Die Betriebe in den Ortschaften Beckeln, Diepholz und Belm und die Wohnungen ihrer Geschäftsführer wurden am Donnerstag zeitgleich durchsucht.

Dabei habe man viele Akten und Unterlagen beschlagnahmt, sagte Staatsanwältin Frauke Wilken. Nach ihren Angaben stehen die Betriebe im Verdacht, 2004 und 2005 im großen Stil nicht als Futter für Schlachttiere geeignetes Tiermehl in Nicht-EU-Länder exportiert zu haben, mit denen es kein die Verwendung des Tiermehls einschränkendes Abkommen gab. Außerdem bestehe der Verdacht, dass die Veterinärbehörden der vier Kreise die Exporte genehmigt hätten, sagte die Staatsanwältin.

Der Export von Tiermehl, das nicht mehr in die menschliche Nahrungskette gelangen und deswegen nicht an Schlachttiere verfüttert werden dürfe, verstoße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht, wenn mit dem Empfängerland kein Abkommen bestehe, sagte die Staatsanwältin. Die Ermittlungen gingen auf eine Anzeige der Verbraucherschutzorganisation «foodwatch» zurück. Demnach sollten etwa 80.000 Tonnen Tiermehl illegal exportiert worden sein.






 

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