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Verband: Speicherung von Verbindungsdaten sabotiert Persönlichkeitsrechte
29. März 2005 - 19:42 Uhr

Düsseldorf - Bereits im Mai 2004 hatte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. prophezeit, was nun konkrete Gestalt annimmt: Die bis zu 36 Monate lange Speicherung aller Kommunikationsdaten aus dem Internet und Mobilfunk. Trotz massiver Kritik hält Bundesinnenminister Otto Schily an diesen Plänen fest. Als Begründung für diese Absicht wird dabei vor allem der Kampf gegen den Terrorismus ins Feld geführt. Nachdem Schily mit ähnlichen Ansinnen in den bundespolitischen Gremien gescheitert war, versucht der Innenminister nun offenbar, mit Hilfe der Europäischen Union seine Ziele durchzusetzen. Die betroffenen Telekommunikationsunternehmen, Daten- und Verbraucherschützer, ja sogar Teile der Regierungskoalition reagieren fassungslos.

"Im Fahrwasser der Terrorismusbekämpfung wird hier der Versuch unternommen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuhebeln. Die angestrebte Speicherung von Vorratsdaten würde jedoch nicht nur die Grundrechte der rund 450 Millionen EU-Bürger einschränken, indem man sie pauschal unter Terrorismusverdacht stellt. Die dadurch entstehende gigantische Datenmenge würde die Provider mit Zusatzkosten, die bis in dreistelligen Millionenbereich gehen, belasten," kritisiert BVDW-Präsident Arndt Groth die aktuelle Entwicklung.

Käme es tatsächlich zu einer Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses durch den EU-Ministerrat müssten alle Daten, die im Zusammenhang mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten (vor allem Internet, E-Mail, SMS) anfallen, mindestens zwölf bis maximal 36 Monate auf Vorrat gespeichert und auf Ersuchen der zuständigen Behörden zu Ermittlungszwecken zugänglich gemacht werden. Begründet werden diese Schritte mit der "Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus".

"Angesichts des erheblichen Eingriffs in die Rechte aller Nutzer, der zu erwartenden Kostenlawine für Internetprovider sowie der völligen Unklarheit, wie das immense Datenaufkommen überhaupt ausgewertet werden soll, ist die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens fraglich", so Friederike Behrends, Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik im BVDW. "In Anbetracht der Eile, in der dieses fragwürdige Vorhaben durchgesetzt werden soll, besteht der Eindruck, dass es eher um die Profilierung einzelner Politiker geht als um einen effektiven Terrorismusschutz", so Behrends weiter. .

Gleichzeitig belegen die Erfahrungen mit Anbietern illegaler Inhalte (wie etwa Kinderpornographie oder Raubkopien), dass eine solche Regelung kaum zielführend ist. "Gerade terroristische Kreise sowie die Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität wissen, wie sie ihre Spuren über Anonymisierungsdienste oder der Verschlüsselungen von Nachrichten verwischen können", erklärt Groth. Eine Feststellung, die im Übrigen auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar geteilt wird.



Samstag, 30. August 2008







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