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29. Januar 2008 Abbuchungsauftrag ist keine Einzugsermächtigung
Frankfurt - Auf wichtige Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag hat die ING-DiBa hingewiesen. Die Lastschrift in Form einer Einzugsermächtigung gilt als verbraucherfreundliche Zahlungsweise, vor allem im Versand- und Onlinehandel, wie die Experten in Frankfurt am Main erläutern. Wichtigster Vorteil für den Käufer: Im Streitfall kann er innerhalb von sechs Wochen durch einfachen Auftrag an die Bank die Zahlung wieder zurückholen.
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