|
Berlin - Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat die kostenfreie Rücksendung von Waren aus dem Internet-Handel erheblich eingeschränkt.
So dürfen dem Verbraucher, der bei einem Versandhaus oder Internethändler Waren bestellt, auch weiterhin die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Darüber hinaus soll der Besteller die Rücksendekosten auch dann tragen, wenn er bei einem höheren Sachpreis die Ware bis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat.
Zudem räumt der Kompromiss von Bundesrat und Bundestag dem Händler die Möglichkeit ein, den Besteller bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich.
|