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28. August 2008
Schon einmaliger Drogenkonsum rechtfertigt Führerscheinentzug


Koblenz - Bereits der einmalige Konsum harter Drogen rechtfertigt den Entzug des Führerscheins. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Donnerstag entschieden.

Beim Antragsteller war laut dem Gericht während einer Verkehrskontrolle festgestellt worden, dass er unter dem Einfluss von Amphetamin stand. Daraufhin entzog ihm die zuständige Behörde umgehend die Fahrerlaubnis.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, schon die einmalige Einnahme von Amphetamin schließe in der Regel die Fahreignung aus. Die stimulierende Wirkung sogenannter harter Drogen vermittle dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher gehe eine im Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem Suchtpotential harter Drogen ergäben sich hieraus für andere Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigten, teilte das Gericht mit.

(Aktenzeichen: OVG Koblenz 10 B 10715/08.OVG)








 
 



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