Das geplante Gesetz zur Gendiagnostik geht den deutschen Ärzten nicht weit genug. Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe kritisierte, dass die Reichweite des Gesetzes auf die genetische Diagnostik beschränkt bleibe. «Wir wünschen uns eine Ausweitung auch auf virologische Diagnostik etwa bei HIV- oder Hepatitis-Infektionen», sagt er der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» zufolge.
Auch hier müsse ein ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der eine Beratung durch qualifizierte Ärzte vorschreibe. «Denn auch hier stellt der prognostische Charakter für den Patienten eine enorme psychische Herausforderung dar», erklärte Hoppe.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert zudem ein striktes Verbot für Versicherungsunternehmen, auf Gendaten von Kunden zuzugreifen. Das geplante Gendiagnostikgesetz müsse grundsätzlich ausschließen, dass Versicherer an genetische Daten kämen, sagte vzbv-Gesundheitsexperte Stefan Etgeton laut der «Frankfurter Rundschau». Nach dem Entwurf, den die Bundesregierung am Mittwoch vorgelegt hat, dürfen Versicherer Auskunft über vorliegende Untersuchungsergebnisse von Kunden verlangen, die eine Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitpolice im Wert von mehr als 300.000 Euro abschließen wollen.
Eine solche Grenze ist nach Ansicht des Fachmanns nicht praktikabel, da die Versicherungen mehrere Produkte anböten. Er könne sich schwer vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der das Ergebnis eines Gentests für einen bestimmten Vertrag kenne, «die Kenntnis bei einem anderen Vertrag ablegt».
Bundesdatenschutzbeauftragter begrüßt Entwurf
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht diese Grenze kritisch. Grundsätzlich habe er Verständnis dafür, dass in manchen Fällen bereits bekannte Ergebnisse eines Gentests vor Vertragsabschluss verlangt werden könnten, wenn eine besonders hohe Versicherungssumme vereinbart werde. Doch erscheine ihm die vorgesehene Mindestsumme von 300.000 Euro zu niedrig, erklärte Schaar in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung.
Der Datenschutzbeauftragte begrüßte den Gesetzentwurf, bemängelte jedoch das Fehlen von Regelungen zum Umgang mit genetischen Daten für Forschungszweck. Er wolle im Rahmen der parlamentarischen Beratungen für entsprechende Ergänzungen eintreten, erklärte Schaar in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung.
Datenschützer hätten schon wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass der Umgang mit genetischen Daten dringend einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Von besonderer Bedeutung sei das Verbot von Gentests im Arbeitsleben und in der Versicherungswirtschaft. Das Verbot solle gewährleisten, dass Menschen mit genetisch bedingten Risiken nicht benachteiligt werden, erklärte Schaar.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes beschlossen, das den mit dem wissenschaftlichen Fortschritt zunehmenden Erbgutanalysen erstmals enge Grenzen setzt. Ziel ist es, den Bürger vor Missbrauch dieser hoch sensiblen Informationen zu schützen.
