Im US-Staat Iowa gibt es keine Striptease-Clubs - wohl aber Kulturzentren, in denen Frauen nackt auf der Bühne tanzen. Wie lange findige Club-Besitzer dieses Schlupfloch im Gesetz über die Erregung öffentlichen Ärgernisses jedoch noch nutzen können, entscheidet sich demnächst im Fall eines Etablissements in Hamburg, einer 1.200-Seelen-Gemeinde am Ufer des Missouri an der Grenze zu Nebraska.
Bislang geht es lediglich um einen Club, doch wenn der Richter am Landgericht Fremont der Argumentation des Staatsanwalts folgt, hätte das wohl Folgen für sämtliche «Kulturzentren» des Staates mit den speziellen Tanzdarbietungen. Mitte Juli fand die Anhörung statt, nun wartet man gespannt auf die Entscheidung von Bezirksrichter Timothy O"Grady.
Ausgerechnet die Nichte des Sheriffs zog sich aus
Seinen Anfang nahm der Fall vor ziemlich genau zwei Jahren: Ausgerechnet die 17 Jahre alte Nichte des Sheriffs bestieg am 21. Juli 2007 die Bühne des «Shotgun Geniez» in Hamburg und ließ die Hüllen fallen. Clubbesitzer Clarence Judy erhielt deswegen eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Doch Judy wehrt sich. Er hält dagegen, dass das entsprechende Gesetz nicht angewendet werden dürfe, wenn es sich um «ein Theater, eine Konzerthalle, ein Kunstzentrum, Museum oder ein ähnliches Etablissement» handele, in dem es künstlerische Darbietungen gebe.
«Tanz gilt als eine Kunstform, genau wie etwa auch Bildhauerei oder Malerei. Clarence hat einen Club, in den Menschen kommen und etwas aufführen können», argumentiert sein Anwalt Michael Murphy und zitiert ein Urteil aus dem Jahr 1998, in dem ein Richter Nackttanzen als eine Form von Kunst gewertet und einen Clubbesitzer vom Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses freigesprochen hatte.
Murphy verweist außerdem darauf, dass das «Shotgun Geniez» eine angeschlossene Galerie habe, in der Poster zum Sammeln und andere Kunstartikel verkauft würden und Besucher außerdem Zeichenblöcke erhalten könnten.
«Unsinn», sagt Bezirksstaatsanwältin Margaret Johnson. Ein minderjähriges Mädchen habe nackt in dem Club getanzt, und das sei strafbar. Als die Abgeordneten die Ausnahmeregelungen für das Gesetz über die Erregung öffentlichen Ärgernisses verabschiedet hätten, hätten sie damit sicherlich nicht den Schutz von Minderjährigen aushebeln wollen.
Das Gesetz solle vielmehr ermöglichen, dass in Theatern oder Kulturzentren Filme gezeigt werden dürfen, in denen es kurze Nacktszenen gebe oder dass Galerien Aktzeichnungen ausstellen dürfen - nicht aber, dass eine Gruppe Zwölfjähriger in den Club komme und sich ausziehe, sagt Johnson.
Zutritt erst ab 18
Besitzer Judy lasse nur Gäste über 18 Jahre in sein Etablissement, hält Anwalt Murphy dagegen. Einer Gruppe von volljährigen Mädchen sei es jedoch gelungen, die 17-Jährige in den Club zu schmuggeln. «Als sie drin war, hatte sie Lust zu tanzen, ging auf die Bühne und zog sich aus. Das Problem ist doch, dass sie die Nichte des Sheriffs ist», sagt Murphy.
Staatsanwältin Johnson weist das zurück. Die Verwandtschaft des Mädchens mit dem Sheriff habe keine Rolle in dem Fall gespielt. Die Eltern der 17-Jährigen seien vollkommen entsetzt gewesen, als sie vom Auftritt ihrer Tochter gehört hätten. Der Sheriff selbst wollte sich nicht zu dem Fall äußern.
Bislang geht es nur um das «Shotgun Geniez» in Hamburg. Doch ein Einspruch gegen die wie auch immer geartete Entscheidung von Richter O"Grady würde dem Fall eine neue Dimension geben. Johnson hat bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Berufungsgericht zu ziehen, möglicherweise sogar vor den Obersten Gerichtshof von Iowa. Das würde den Fall dann zu einer bundesweiten Angelegenheit machen und auch Dutzende anderer Clubs in Iowa betreffen.
