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28. April 2008

NPD-Funktionär Pühse muss erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht



Karlsruhe - Der NPD-Funktionär Jens Pühse muss sich erneut wegen Volksverhetzung verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Dresden vom 7. März 2007 auf. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg. Sein Fall um den Vertrieb rassistischer CDs muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Dresden noch einmal aufgerollt werden.

Der Neonazi war laut Gericht seit 2004 als Geschäftsführer im NPD-Verlag «Deutsche Stimme» für den Vertrieb von CDs verantwortlich, deren Texte von der Staatsanwaltschaft teilweise als strafbar eingestuft worden waren. Das Landgericht Dresden billigte Pühse jedoch Straffreiheit zu, da er irrtümlich von der Straffreiheit der Texte ausgegangen sei. Er habe für die umstrittenen CDs vorher ein anwaltliches Gutachten eingeholt, worin eine Strafbarkeit verneint worden war.

Die Staatsanwaltschaft war jedoch der Ansicht, dass die Kooperation des Angeklagten mit den Anwälten gezielt eingesetzt wurde, um die Strafbarkeit zu umgehen. Das habe das Landgericht Dresden nicht geprüft.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Revision der Staatsanwaltschaft vertreten und ebenfalls die Aufhebung des Freispruchs beantragt. Damit hatte sie Erfolg. Eine schriftliche Begründung des Urteils lag am Donnerstag nicht vor.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 394/07)






 

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