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27. Oktober 2006

US-Zoll verlangt Einsichtnahme in Notebook-Daten



Oberursel - Debatte um die Sicherheit von Notebooks und elektronischen Datenträgern bei der Einreise in die USA: Auf der Konferenz der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) in Barcelona haben laut Berichten der New York Times mehr als 1.000 Business-Vielflieger und Vertreter der Reisebranche diese Woche über die aktuelle Verschärfung der Zollkontrollen diskutiert.

Knackpunkt war, dass die US-Zollbehörde jederzeit die Privat- oder Geschäftsgeräte der Einreisenden überprüfen und sogar konfiszieren kann, ohne Gründe und weiteres Vorgehen mit den Geräten zu erläutern. Die 2.500 Mitglieder starke ACTE ist daher besorgt, dass der Umgang mit den privaten und geschäftskritischen Informationen völlig im Dunkeln bleibt - konkrete Verdachtsmomente müssen nicht einmal vorliegen. ACTE berichtet von Fällen, bei denen beispielsweise das Notebook einer Geschäftsreisenden samt Inhalt für ein Jahr von den Behörden einbehalten wurde.

"Bisher war die größte Sorge von Geschäftsreisenden wohl, dass ihre mobilen Geräte, die zumeist wichtige, vertrauliche Unternehmensdaten enthalten, abhanden kommen oder gestohlen werden. Heute kommt hinzu, dass bei Flughafenkontrollen in den USA die Daten von Sicherheitsbeamten eingesehen werden können und es völlig unklar bleibt, was mit ihnen in den US-Behörden geschieht", erklärt Rieke Bönisch von der Data Security Company Utimaco.

"Die Privatsphäre der Reisenden ist bei der Einreise in die USA erheblich eingeschränkt, Geschäftsgeheimnisse sind ebenso bedroht. Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen diese stichpunktartigen Gerätekontrollen ohne Angaben von Gründen durchgeführt werden. Den Betroffenen bleibt in dem Moment nur die Hoffnung, dass die Daten vertraulich behandelt werden. Feste Richtlinien gibt es aber nicht. Mit Blick auf die aktuell laufende Fluggastdaten-Debatte in der EU ist dies eine weitere Einschränkung für europäische Flugreisende."

ACTE fordert nun klarere Vorgaben von der Regierung, was Reisende bei der Einfuhr von elektronischen Datenträgern zu beachten haben und welche Kontrollprozesse zu erwarten sind.


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