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27. August 2008
Geplatzter Reifen kein Kaskoschaden


Berlin - Ein geplatzter Reifen ist kein Kaskoschaden. Die Versicherung muss für Folgeschäden eines Reifenplatzers nicht aufkommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Düren weist der Deutsche Anwaltverein hin. Es handele sich nicht um einen Unfallschaden, sondern lediglich um reine «Betriebsschäden», entschieden die Richter.

Im konkreten Fall war dem Kläger auf der Autobahn der Reifen seines Wohnwagenanhängers geplatzt. Dadurch wurde das Abdeckblech über dem Reifen weggerissen und die dort liegenden Kabel beschädigt. Den Schaden von 2.130 Euro wollte er von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen.

Bei dem Richter konnte er sich nicht durchsetzen, berichtete der Anwaltverein. Die Vollkaskoversicherung decke nur Schäden ab, die durch Unfälle entstehen. Es müsse sich also um ein unmittelbar von außen her «plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis» handeln. Betriebsschäden, wie Brems- und reine Bruchschäden oder solche, die durch Materialfehler oder Abnutzung entstehen, zählten nicht dazu.

(Aktenzeichen: Amtsgericht Düren 45 C 113/07)



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