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27. Juli 2008
Pädophiler Sextourist zu Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt
Kiel - Ein mehrfach vorbestrafter Pädophiler ist nach dem Missbrauch von Kindern in Kambodscha zu sechseinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht Kiel begründete dies am Freitag mit der unverbesserlichen Einstellung des Täters. Der Angeklagte Matthias O. habe im Ausland nicht mit ernsthaften Konsequenzen gerechnet, sagte der Vorsitzende Richter. Das deutsche Strafrecht finde aber auch bei von Deutschen im Ausland verübten Straftaten Anwendung. Der 49-Jährige hatte 2006 in Kambodscha mindestens vier Jungen sexuell missbraucht.
Zu der Entscheidung für die in diesen Fällen relativ selten verhängte Strafe der Sicherungsverwahrung sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker, der aus Neumünster stammende und HIV-infizierte Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich. «Er ist nicht therapiewillig», sagte Becker.
«Er ist pädophil, dafür kann er nichts», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Pädophilie sei eine Krankheit. Der Angeklagte könne aber sehr wohl etwas für seinen Umgang mit diesen Neigungen. Es liege kein Kontrollverlust vor: «Die Taten waren nicht spontan, sondern geplant.» Die Jungen waren teilweise zu Oralverkehr, teilweise zum Anfassen des Geschlechtsteils des Mannes gezwungen worden und auch selbst von ihm angefasst worden.
Verteidigung kündigte Revision an
Die Absicht, seinen pädophilen Neigungen demnächst im Ausland nachzugehen, hatte der Täter sogar vorher angekündigt. Als die deutschen Behörden ihm daraufhin den Pass entzogen, reiste er Ende 2006 mit illegalen Papieren nach Kambodscha. Dort wurde er im Februar 2007 festgenommen und über Malaysia nach Deutschland abgeschoben.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Ein Sachverständiger hatte im Prozess attestiert, dass «mit hoher Wahrscheinlichkeit» von O. weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien.
Als strafverschärfend wertete das Gericht, dass der 49-Jährige seine Taten trotz einer bekannten HIV-Infektion beging. «Das zeigt, wie bedenkenlos der Angeklagte handelt», betonte Richter Becker. Auch wenn die Ansteckungsgefahr statistisch gering sei, entstehe doch eine besondere Angst bei den Opfern, wenn diese von der Infektion erführen.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie kündigte bereits Revision an und erklärte, die Aussagen der kambodschanischen Zeugen reichten für eine Identifizierung als Täter nicht aus.
Insgesamt waren für die Verhandlung 14 Zeugen aus Kambodscha eingeflogen worden, darunter sieben Kinder. Die Aussagen einiger Kinder wertete das Gericht wegen ihrer Beeinträchtigung durch langjährige Klebstoffschnüffelei. Die anderen hielt das Gericht jedoch für glaubhaft.
Deutsche Kinderhilfe begrüßt Sicherungsverwahrung
Als durchaus kritisch werteten die Richter die Rolle der in Kambodscha tätigen französischen Kinderhilfsorganisation Action Pour Les Enfants (APLE). Diese hatte O. nach seiner Einreise zunächst observiert und den kambodschanischen Behörden gemeldet. Auch führte APLE selber Zeugenbefragungen durch, die laut Gericht jedoch nicht immer fachgerecht waren.
Die Deutsche Kinderhilfe begrüßte das Kieler Urteil. «Die Verhängung der Sicherungsverwahrung ist die derzeit bestmögliche Entscheidung, Kinder vor diesem Triebtäter zu schützen», hieß es in einer Erklärung. Die Organisation kritisierte, die Hürden für die Sicherungsverwahrung seien hierzulande nach wie vor viel zu hoch, und forderte strengere Maßnahmen.

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