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27. Juni 2008
Drei Jahre und neun Monate Haft wegen Kindstötung


Cottbus - Eine 23-jährige Brandenburgerin, die ihr Neugeborenes ertränkt hat, muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte die Frau aus Lübben im Spreewald am Freitag wegen minderschweren Totschlags. Die Tatumstände rechtfertigten eine vergleichsweise geringe Strafe, hieß es. Unter anderem hatte ein psychiatrischer Gutachter erklärt, die junge Frau sei verzweifelt gewesen, weil sie sich mit ihrer Rolle als Mutter überfordert gefühlt habe.

Die Richter sahen als erwiesen an, dass die Frau im vergangenen Februar ihr Kind kurz nach der Geburt bei einem Bad so lange unter Wasser festhielt, bis es tot war. Dies hatte die Angeklagte im Prozess eingeräumt.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft beantragt hatte. Dagegen hatte der Verteidiger wegen der von einem Gutachter bescheinigten verminderten Schuldfähigkeit für zwei Jahre Haft auf Bewährung plädiert. Die Kindstötung war einer von mehreren Fällen Anfang des Jahres, die in Brandenburg für Entsetzen gesorgt hatten.






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