Köln - Deutsche Aktiengesellschaften sind bei der Online-Darstellung ihrer Vorstandsbezüge noch nicht ausreichend auf die neue Corporate-Governance-Gesetzgebung vorbereitet. Allgemeine Standards existieren nicht, stattdessen müssen Nutzer noch zu oft mühsam selbst nach Informationen suchen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Kölner NetFederation Interactive Media GmbH.
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums verpflichtet die Unternehmen ab dem kommenden Jahr, die Gehälter ihres Top-Managements detailliert offen zu legen. Einige Unternehmen wie die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG kommen dieser Forderung bereits nach, viele andere wie DaimlerChrysler oder BMW sind allerdings noch nicht ausreichend transparent.
Erhebliche Schwankungen gibt es auch bei den gebotenen Serviceleistungen - zu häufig ähnelt die Suche nach den gewünschten Informationen einem Versteckspiel. So benötigt der Nutzer zum Beispiel bei der Infineon AG einigen Spürsinn, um die Angaben zu finden - der sich nach langer Suche im Anhang zum Geschäftsbericht findet. Dieser wiederum besteht lediglich aus einem PDF-Dokument, was weiteres Suchen erfordert.
Auch die seiteninternen Suchmaschinen helfen oft nicht weiter. Dazu war gefordert, dass bei einer Suche nach dem Begriff "Corporate Governance" und zu mindestens einem Wort aus der Gruppe "Vorstandsbezüge/Bezüge/Vergütung" schon auf der ersten Ergebnisseite sinnvolle Einträge erscheinen sollten. Diesem wurden nur 22 Unternehmen gerecht.
Obwohl insgesamt auffällt, dass sich die Zahl der Aktiengesellschaften mit detaillierten Angaben zu den Managergehältern gegenüber den Vorjahren etwas erhöht hat, belegt die Studie auch den teils erheblichen Optimierungsbedarf. Gerade die aktuelle Debatte um Transparenz und die Herstellung von Anlegervertrauen zeigt, dass Unternehmen hier noch wesentlich mehr leisten können.
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