
27. April 2006 10:40 Uhr
2005: Mehr als 34.000 Handys überwacht
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat heute die Jahresstatistik zu strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation in Deutschland veröffentlicht. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 35.015 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.493 Verlängerungsanordnungen erlassen.
Die Anordnungen betrafen insgesamt 34.855 Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen und 5.398 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN). Im Vergleich zur Anzahl überwachter Rufnummern für die Jahre 1998 bis 2005 ist vor allem im Moblifunkbereich ein deutlicher Zuwach der Überwachungsmaßnahmen zu verzeichnen. Dies ist unter anderem natürlich auch auf die breitere Nutzung von Mobiltelefonen in der Bevölkerung zurückzuführen.
Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind nach bundesdeutschen Recht verpflichtet, den Strafverfolgungs- aber auch Sicherheitsbehörden die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen. Nach der Strafprozessordnung dürfen derartige Überwachungsmaßnahmen allerdings nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung.
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