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27. Januar 2007

Strafgerichtshof: Muss sich Kongo-Milizenchef Lubanga verantworten?



Den Haag - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag will am Montag über eine Anklageerhebung gegen den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga entscheiden. Sollten die Richter der Ansicht sein, dass genügend Beweise für eine Verhandlung vorliegen, wäre es der erste Prozess vor dem IStGH seit dessen Einrichtung im Juli 2002.

Lubanga wird vorgeworfen, in der Provinz Ituri im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo Kriegsverbrechen begangen zu haben, darunter die Zwangsrekrutierung von zehntausenden Kindersoldaten. Lubanga streitet alle Vorwürfe ab. Menschenrechtsorganisationen betonten die Bedeutung des ersten Falles für den Strafgerichtshof.

"Erstens ist Lubanga ein bedeutender Milizenchef in Ituri, der viele Verbrechen begangen hat", sagte Karine Bonneau von der französischen Menschenrechtsorganisation FIDH. Zweitens sei es das erste Mal, dass Verbrechen, die in der Demokratischen Republik Kongo begangen worden seien, verurteilt werden könnten. "Es ist der erste Schritt, die Straflosigkeit in dem Land zu beenden", sagte Bonneau. Außerdem sei der Prozess wichtig, da er sich mit dem Rekrutieren von Kindersoldaten befasse, einem Vergehen, das bisher nicht geahndet worden sei.


Kindersoldaten zwangsrekrutiert

Lubanga wird beschuldigt, Kinder für den bewaffneten Arm der Union kongolesischer Patrioten (UPC) rekrutiert zu haben. Die Anklage wirft Lubanga vor, ein Kriegstreiber zu sein. Der Milizenchef war im März 2005 festgenommen und ein Jahr später an den Strafgerichtshof in Den Haag ausgeliefert worden. Seit 1999 sind in Ituri nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen bei inner-ethnischen Kämpfen um Goldminen und andere Rohstoffe mehr als 60.000 Menschen ums Leben gekommen. Bis zu 30.000 Kindersoldaten sollen zeitweise für die UPC gekämpft haben.

Der Internationale Strafgerichtshof wurde im Juli 2002 eingerichtet. Er ist das erste auf Dauer eingerichtete UN-Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahndet. Als Kläger können vor dem IStGH auch einzelne Staaten auftreten. Lubanga ist der erste und bisher einzige Verdächtige, der vom IStGH in Haft gehalten wird. (dg)




 

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