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Weitere Urheberrechtsabgaben auf PCs gefordert
27. Januar 2006 - 12:00 Uhr

Berlin - Der Hightech-Verband BITKOM hat die Klage der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen rund 20 PC-Hersteller und -Händler scharf kritisiert. Entgegen früherer Beteuerungen hat die ZPÜ als Vertreter der Urheber von Film- und Musikwerken vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes Klage eingereicht: Für jeden seit Anfang 2002 verkauften PC sollen die Hersteller demnach 18,42 Euro als pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen. "Die Verwertungsgesellschaften wollen anscheinend bei den Herstellern abkassieren getreu des Mottos: Wer hat noch nicht, wer will noch mal?", ärgert sich BITKOM-Vize Jörg Menno Harms. Die Forderungen der Urheber summieren sich damit auf fast 50 Euro pro Gerät.

So fordert bereits die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten auf der Festplatte des Computers dienen und über Verwertungsgesellschaften unter anderem an Autoren ausgeschüttet werden. Die VG Wort hat Fujitsu Siemens Computers stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Allein dieses Urteil könnte die PC-Hersteller in Deutschland rund 355 Millionen Euro für den Zeitraum 2002 bis 2005 kosten.

Die ZPÜ begründet ihre Forderung damit, dass der PC ein Bildaufzeichnungsgerät sei, mit dem wie bei einem Videorekorder Filme auf Festplatte gespeichert würden. "Diese Klagen zeigen einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften jedes Augenmaß verloren haben. Entgegen jeder wirtschaftlichen Realität wird gefordert, was das alte Urheberrecht scheinbar hergibt", so Harms. Dabei bekommt die ZPÜ heute bereits für jeden PC eine Abgabe: Für die in fast allen neuen PCs eingebauten CD- und DVD-Brenner fallen schon jetzt urheberrechtliche Abgaben an - ebenso wie auf CD- und DVD-Rohlinge, auf die Inhalte gebrannt werden. "Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach abkassiert wird", macht der BITKOM-Vize deutlich.

Die ZPÜ begründet ihre Forderung unter anderem mit einem absurden Argument: Nutzer könnten mit dem PC Filme aufnehmen, die im Internet von unabhängigen Produzenten kostenlos zum Download angeboten werden. Damit möchte die ZPÜ eine Nutzung abgabepflichtig machen, die offensichtlich die Urheber selbst kostenlos zur Verfügung stellen wollten. "Da fragt man sich schon, wieso ausgerechnet die Verwertungsgesellschaften den Willen des Urhebers nicht respektieren", wundert sich Harms und hofft auf das neue Urheberrechtsgesetz, das derzeit im Referentenentwurf vorliegt.



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Donnerstag, 08. Januar 2009







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