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26. September 2008
Strafmaß wegen Kindstötung verringert


Halle - Wegen der Tötung ihres neugeborenen Kindes ist eine 28 Jahre alte Frau aus Sachsen-Anhalt zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht in Halle an der Saale verringerte am Freitag das vom Landgericht Dessau-Roßlau im November vergangenen Jahres verhängte Strafmaß um vier Jahre.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juni entschieden, dass die von den Richtern in Dessau-Roßlau ausgesprochene Freiheitsstrafe unvertretbar hoch sei und das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreite. Das Landgericht Halle hatte nur mehr über das Strafmaß zu urteilen. Den Schuldspruch wegen Totschlags bemängelten die Karlsruher Richter nicht.

Die Frau aus Sandersdorf hatte dem Urteil zufolge im Februar 2007 heimlich ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht, das Kind dann erstickt und die Leiche in einem See versenkt.








 
 



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