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26. August 2007

Bahn-Chef will Privatisierungsgesetz entschärfen



Berlin - Bahn-Chef Hartmut Mehdorn versucht einem Bericht zufolge, den Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn in zentralen Punkten zu entschärfen. Dies gehe aus Änderungsvorschlägen hervor, die Mehdorn zu einer Anhörung im Bundestag schriftlich eingereicht habe, berichtete die «Wirtschaftswoche».

Im Zentrum der Änderungswünsche steht demnach die geplante so genannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung: In ihr soll sich der Bund für den Zeitraum von 15 Jahren verpflichten, der Bahn jährlich 2,5 Milliarden Euro für die Instandhaltung sowie für Ersatzinvestitionen im Schienennetz zu überweisen. Im Gegenzug soll die Bahn die Anlagen in Ordnung halten. Hier wolle Mehdorn die geplanten staatlichen Kontrollmöglichkeiten jedoch massiv einschränken, berichtete die «Wirtschaftswoche» unter Berufung auf das Papier.

Mehdorn verlange, dass der Bahn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Schienennetz erst weggenommen werden könne, wenn es zu drei Vernachlässigungen innerhalb von fünf Jahren komme. Damit könnte die Bahn das Schienennetz bis zu sechs Mal in 15 Jahren offenkundig vernachlässigen, ohne dass sie die Herrschaft darüber verlöre, schrieb die «Wirtschaftswoche».

Um dieses Risiko weiter zu mindern, wolle Mehdorn dem Eisenbahnbundesamt Messfahrten zur Kontrolle des Schienennetzes verbieten. Stattdessen solle sich die Behörde mit den Daten begnügen, die ihr die Bahn zur Verfügung stelle. Auch finanzielle Sanktionen wolle Mehdorn verhindern: Der Staat solle weder 500.000 Euro Zwangsgeld verhängen dürfen, wenn die Bahn Anordnungen nicht befolge. Noch soll der Finanzminister, wenn er Rückforderungen geltend mache, diese von dem jährlichen Zuschuss in Höhe von 2,5 Milliarden Euro abziehen dürfen.

Ein Bahn-Unternehmungssprecher bestätigte auf AP-Anfrage, dass es auf Fachebene Gespräche zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gebe. Zu den Details wollte er sich nicht äußern. «Man sollte sich aber nicht darauf kaprizieren, wie oft Mängel beanstandet werden dürfen oder wie die Daten zur Netzqualität erlangt werden», sagte der Sprecher. Dies seien nur Teilaspekte in einem sehr viel komplexeren Vorhaben. Bei der Bahn-Privatisierung gelte letztlich das Primat der Politik: «Und die hat auch zu entscheiden, von welcher Seite sie fachlichen Rat annimmt.» Die erste Lesung des Bahn-Privatisierungsgesetzes im Bundestag ist für September geplant.




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