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26. Juni 2008
Abgeltungssteuer beeinträchtigt Lebenszyklusfonds nicht


Frankfurt - Die langfristige Geldanlage in sogenannten Lebenszyklusfonds wird von der Abgeltungssteuer ab dem nächsten Jahr nicht beeinträchtigt. Darauf weist das Deutsche Aktieninstitut in Frankfurt am Main hin. Wie andere Investmentfonds bieten Lebenszyklusfonds nach diesen Angaben bei der Abgeltungsteuer Vorteile gegenüber der Direktanlage, denn auf Fondsebene sind reinvestierte Erträge aus Kapitalanlagen zunächst steuerfrei. Der Anleger hat die Erträge erst zu versteuern, wenn er seinen Fondsanteil wieder verkauft.

Die Anlagestrategie eines Lebenszyklusfonds orientiert sich an der gängigen Empfehlung, am Anfang eines «Anlegerlebens» ruhig etwas riskanter, dafür aber ertragreich zu investieren. Wenn der geplante Auszahlungstermin näher rückt, sollte das Vermögen in sichere, wenn auch weniger rentable Anlageformen umgeschichtet werden. Dementsprechend ist ein Lebenszyklusfonds durch einen anfänglich hohen Aktienanteil gekennzeichnet, während sich das Portfolio am Ende fast ausschließlich aus festverzinslichen, weitgehend sicheren Wertpapieren zusammensetzt.

Allerdings sollte sich der Anleger gut über die Kosten informieren, rät das Deutsche Aktieninstitut. Dazu gehören der Ausgabeaufschlag und die laufenden Managementgebühren von Investmentfonds. Darüber hinaus sei die Struktur des Fondsvermögens bei Lebenszyklusfonds im Vergleich zu herkömmlichen Aktienfonds weitgehend vorab festgelegt. Dementsprechend gering sei der Spielraum des Managements, flexibel auf aktuelle Marktentwicklungen zu reagieren.






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