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Das Online-Magazin zum Thema Internet-Gesellschaft
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Erschienen am: Mittwoch, den 26. Mai 2004
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Zypries: Keine härteren Strafen für Verbreitung von Kinderpornografie im Internet
26.05.2004 14:57 Uhr
Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute Unterschriften entgegen genommen, die der Verein Kronos e.V. für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesammelt hat. Mit seiner Aktion "ICH BIN DAFÜR" fordert der Verein unter anderem eine Strafschärfung für die Weitergabe und den Besitz kinderpornographischer Schriften. (wir berichteten)
"Kinder und Jugendliche effektiv vor sexuellem Missbrauch zu schützen ist auch der Bundesregierung ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund haben wir das Sexualstrafrecht in dieser Legislaturperiode verbessert, indem Schutzlücken geschlossen und - wo notwendig - Strafen verschärft wurden. Die Gesetzesänderungen sind seit 1. April 2004 in Kraft. Mit diesem Gesetz haben wir dafür gesorgt, dass in Zukunft nicht nur der Kindesmissbrauch wesentlich schärfer bestraft wird, sondern auch der Besitz von Kinderpornographie und der Aus! tausch von kinderpornographischen Darstellungen im Internet innerhalb von geschlossenen Benutzergruppen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach der Reform des Sexualstrafrechts wird nun auch die Weitergabe von kinderpornographischen Schriften wesentlich schärfer bestraft, der Strafrahmen liegt nunmehr bei drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie kann in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, bisher lag die Höchststrafe bei einem Jahr.
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte Verständnis für das Anliegen von Kronos e.V., verwies allerdings darauf, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Änderungen des Sexualstrafrechts vorgesehen seien. "Zunächst werden wir beobachten, wie sich die geänderten Vorschriften in der Praxis bewähren und ob die Gerichte die Strafrahmen nun auch ausschöpfen", sagte Brigitte Zypries.
Die Forderung von Kronos e.V., bei pornographischen Darstellungen das Schutzalter für Kinder von 14 auf 18 Jahre herauf zu setzen, wird mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie umgesetzt. Die Ratifikation des Fakultativprotokolls wird derzeit im Bundesjustizministerium vorbereitet. "Damit gilt der umfassende strafrechtliche Schutz von Kindern vor pornographischen Abbildungen auch für die 14- bis 18-Jährigen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Hintergrund der Bemühungen von Kronos e.V. sind u.a. Studien aus den USA. Diese belegen, dass knapp ein Drittel der Sammler von kinderpornografischen Schriften Sexualstraftäter werden. Für Deutschland liegen Schätzungen bei rund acht Prozent. Experten wissen, dass Sammler von Kinderpornografie letztendlich die Szenen der Bilder selbst erleben wollen.
Links:
www.kronos-ev.de
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