Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bußgeld, Punkte und Führerschein hat der ADAC im neu aufgelegten Ratgeber zum Bußgeldkatalog gesammelt. Für jeden Verkehrsteilnehmer lasse sich so ermitteln, welche Strafe er für welche Verkehrssünde zu erwarten habe, erklärt der Automobilklub.
Gerade für junge Fahrer habe sich einiges getan. Bis Sommer 2007 waren noch 0,5 Promille Alkohol hinter dem Steuer erlaubt, ohne dass eine Strafe drohte. Seither gilt für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot.
Aber auch nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern kann Ärger drohen: Denn wer weiß schon, dass die Nichtbeachtung einer roten Ampel durch Radfahrer neben einem Bußgeld von 62,50 Euro auch einen Punkt in Flensburg bedeutet, wenn die Rotphase schon länger als eine Sekunde gedauert hat, wie der Autoclub berichtet.
