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Frankfurt am Main - Nach dem Angriff eines Hundes auf eine Joggerin ist die Diskussion um einen generellen Leinenzwang in Hamburg neu entbrannt. In Teilen Berlins wird wegen einer Hundeattacke auf ein siebenjähriges Mädchen möglicherweise sogar das Ausführen von Hunden bald verboten sein.
"Die Beißattacken sind keinesfalls zu entschuldigen, doch darf nicht übersehen werden, dass in beiden Fällen - wie so oft - bestehende Verordnungen nicht eingehalten worden sind", kommentiert Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt), die Beißvorfälle. Beide Hunde bewegten sich unangeleint in Gebieten mit Leinenzwang wie Spielplatz und Spielwiese für Kinder in einem Schrebergartengebiet. Die aktuellen Fälle machen zudem deutlich, dass Aggression bei Hunden, nicht rasseabhängig ist und die Fehler in den meisten Fällen am oberen Ende der Leine durch den Hundehalter gemacht werden. Dies betonen Fachleute seit Jahren, ohne jedoch Gehör zu finden.
"Der Hund ist das älteste Haustier des Menschen. Für viele Menschen ist er als Freund und Sozialpartner unverzichtbar, betont der Fachtierarzt für Verhaltenstherapie und Vorsitzende der Fachgruppe Kleintierpraxis im bpt, Dr. Wolf-Dieter Schmidt. "Es sollte nicht Hysterie geschürt, sondern vielmehr der verständnisvolle Umgang zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern gefördert werden". So könnten nach Auffassung des Verbandes Kinder vor Hundebissen besser geschützt werden, wenn sie den Umgang mit Hunden schon in der Grundschule erlernen würden. "Bei der Ausarbeitung von entsprechenden Lernprogrammen ist der bpt gern behilflich", betont Schmidt.
Der Verband spricht sich dafür aus, nicht die überwiegende Mehrheit verantwortungsbewusster Hundebesitzer mit zusätzlichen Restriktionen wie generellem Leinenzwang zu diskriminieren. "Auch wenn immer mehr Verordnungen erlassen werden, wird sich nichts ändern, wenn man sie nicht kontrolliert. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen muss endlich überwacht und Verstöße konsequent sanktioniert werden", fordert Götz. "Hundehalter dürfen nicht gezwungen werden, gegen das Tierschutzgesetz und damit gegen unser Grundgesetz zu verstoßen", erklärt Wolf-Dieter Schmidt.
In Städten mit Leinenzwang müssten gekennzeichnete, ausreichend große und eingezäunte Freilaufflächen zur Verfügung gestellt werden, um eine artgerechte Hundehaltung zu ermöglich. Grundsätzlich wären bundesweite und -einheitliche Regelungen für Sachkundenachweise und Hundeführerscheine förderlich. Nach Ansicht des Verbandes müssen auch Hundeschulen und Ausbilder stärker in die Verantwortung genommen werden. Nach bundeseinheitlichem Muster sollten hier die Sachkundekenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten behördlich überprüft werden.
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