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26. März 2007 11:09 Uhr
Gesundheitsreform: Leistungskatalog wird größer


Frankfurt - Der eigentlich nach Verbesserung klingende Begriff Reform löst bei vielen Bürgern inzwischen wohl ganz andere Erwartungen aus. Das Bundesgesundheitsministerium versucht aber, der Gleichung «Reform gleich Leistungskürzung» bei den ab 1. April anstehenden Änderungen mit Nachdruck entgegen zu treten. «Dies ist die erste Gesundheitsreform seit vielen Jahren, durch die keine Zuzahlungen erhöht werden oder Leistungsbereiche ausgeschlossen werden», heißt es aus Berlin. Vielmehr würden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dort ausgebaut, wo es notwendig sei.

Verbraucherschützer sind dennoch skeptisch: «Ich würde nicht in Euphorie ausbrechen. Hier regnen mit Sicherheit nicht die Segnungen aus dem großen Füllhorn herab», gibt Ulrike Steckkönig von der Zeitschrift «Finanztest» der Stiftung Warentest zu bedenken. Bestimmten Patienten komme aber durchaus eine Ausweitung des Angebots zu Gute. Folgende Neuerungen werden im Leistungskatalog künftig zu finden sein:

- Impfungen: Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen werden in den Katalog aufgenommen.

- Behandlung schwerer und seltener Krankheiten: Betroffenen Patienten soll der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erleichtert werden. So können spezialisierte Kliniken mit ihrem ambulanten Versorgungsangebot allen Versicherten zur Verfügung stehen. Welche Klinik geeignet ist und zugelassen wird, wird laut Ministerium im jeweiligen Bundesland entschieden.

- Versorgung todkranker Patienten: Gesetzlich Versicherte mit unheilbaren Krankheiten haben künftig einen Anspruch auf eine «spezialisierte ambulante Palliativversorgung», was eine möglichst lange Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung bedeutet. Diese Leistungen werden von speziellen Teams unter Umständen rund um die Uhr erbracht. Dabei geht es vor allem um die Befreiung von Schmerzen und die Linderung belastender Symptome wie Luftnot, Übelkeit und Erbrechen.

- Rehabilitation: Ältere und Pflegebedürftige bekommen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Versorgt werden sollen sie in der Nähe des Wohnorts, womöglich mit Hilfe von mobilen Reha-Teams. Dadurch könne die Einweisung in Pflegeheime häufig vermieden werden, weil die Patienten ihren Alltag weiter nach den eigenen Vorstellungen gestalten könnten.

- Häusliche Krankenpflege: Menschen in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen bekommen einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in Privathaushalten gleichgestellt.

- Mutter/Vater-Kind-Kuren: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Kuraufenthalte für Familien ab April mitfinanzieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

- Ambulante Geburten im Geburtshaus: Geburtshäuser, für viele Frauen eine Alternative zum Krankenhaus, bekommen höhere Zuschüsse.

Beteiligung an den Kosten für Piercings und Schönheits-OPs

Einige Regelungen stoßen bei Verbraucherschützern aber auch auf Kritik. So müssen sich gesetzlich Versicherte zum Beispiel in Zukunft bei den Folgeerkrankungen von Schönheitsoperationen, Piercings oder Tattoos an den Behandlungskosten beteiligen.

So eine Regelung findet nach Einschätzung von Steckkönig auf den ersten Blick sicherlich breite Zustimmung. An dieser Stelle werde aber mit dem Grundsatz der solidarischen Krankenversicherung gebrochen, wonach bei der Kostenübernahme erst einmal nicht nach dem Grund für eine Erkrankung gefragt werde. «Wir befürchten, dass hier eine Tür geöffnet werden soll», betont die Expertin. Außerdem sei das Einsparpotenzial vergleichsweise gering.

Unter dem Strich rät sie, erst einmal abzuwarten: «Man muss sehen, ob und wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken werden.»








 
 



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