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26. Januar 2007

5 Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel gefordert



Mannheim - Im Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung gefordert. Dem Plädoyer von Staatsanwalt Andreas Grossmann zufolge soll Zündels Zeit in kanadischer Abschiebehaft auf diese Strafe nicht angerechnet werden, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte.

Der 67-jährige Zündel soll laut Anklage den Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und durch antisemitische Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt haben. Zündels Verteidiger Herbert Schaller forderte Freispruch für seinen Mandanten. Der aus Baden-Württemberg stammende Zündel war im Februar 2003 in Kanada festgenommen und im März 2005 nach Deutschland ausgeliefert worden. Ein Urteil könnte am nächsten Verhandlungstag, dem 2. Februar, fallen.

Zündel war 1958 nach Kanada ausgewandert, um sich der Wehrpflicht zu entziehen. Er bekam dort eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nachdem seine Internetseite von einem kanadischen Gericht für verfassungswidrig erklärt worden war, zog er im Februar 2001 in die USA um. Im Februar 2003 wurde er jedoch von den Vereinigten Staaten nach Kanada abgeschoben, wo es schließlich zur besagten Festnahme kam. (dg)


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