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26. Januar 2007 Sozialgericht: Bedarfsgemeinschaft endet mit 25
Kassel - Arbeitslose über 25 Jahre haben auch dann Anspruch auf das volle Arbeitslosengeld II, wenn sie bei ihren Eltern leben. Das hat das Bundessozialgericht in einem am Freitag bekannt gegebenen schriftlichen Urteil entschieden. Nur jüngere Kinder bildeten mit ihren Eltern eine so genannte Bedarfsgemeinschaft, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung. (Az: B 7b AS 6/06 R) - Anzeige - Empfehlungen zum Thema "Justiz & Recht" |
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