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Düsseldorf - Die "Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle" (USK) - verantwortlich für die Alterskennzeichnung von Computer- und Konsolenspielen - hat am Dienstag ihre Jahresbilanz 2005 vorgestellt. Demnach sind im vergangenen Jahr durch die Einrichtung insgesamt 2686 Spiele geprüft wurden.
Fast die Hälfte der Spiele erhielt eine Freigabe ohne Altersbeschränkung (1189 Spiele, 44,7 Prozent). Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wurden 77 Prozent aller Spiele (2047 Spiele) freigegeben. 4,1 Prozent der Spiele (110 Spiele) erhielten eine Freigabe nur für Erwachsene. Weitere 30 Spiele erhielten überhaupt keine Altersfreigabe, weil die Prüfgremien diese Spiele als jugendgefährdend einstuften. Doch weil diese Spiele für Kinder und Jugendliche tabu sind, üben sie auf manche junge Menschen einen besonderen Reiz aus.
Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet hat angesichts der vorgelegten Zahlen vor einer Vorverurteilung von Computer- und Konsolenspielen in der Bevölkerung gewarnt. "Es ist erfreulich, dass mehr als drei Viertel aller Computer- und Konsolenspiele Kindern unter Berücksichtigung der Altersfreigaben bedenkenlos zum Spielen überlassen werden können. Einen Anlass, Computerspiele pauschal als kinder- und jugendgefährdend zu verdammen, gibt es also nicht."
Er lobte die Zusammenarbeit zwischen der USK und den Bundesländern seit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003. "Wir kommen gemeinsam unserer Verantwortung nach und überprüfen neue Produkte intensiv", so Laschet. Seinen Angaben zufolge sind von insgesamt 47 durch die USK als jugendgefährdend eingestuften Spiele nur 14 auf den Markt gekommen. Sieben dieser Spiele wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. Seit Einführung der verpflichtenden Alterskennzeichnung von Computerspielen sei die Bereitschaft des Handels nicht gekennzeichnete Spiele zu verkaufen, "drastisch gesunken", berichtete der Minister.
Seit dem 1. April 2003 ist gesetzlich geregelt, dass an Kinder und Jugendliche nur Spiele mit einer entsprechenden Altersfreigabe abgegeben werden dürfen. Herzstück des Gesetzes ist die von der USK gemeinsam mit den Jugendministerien der Länder vergebene Alterskennzeichnung. Seitens der Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen die Kontrollaufgaben übernommen. Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über das weltweit höchste Schutzniveau.
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