Der Gesundheitsfonds gilt als Herzstück der Gesundheitsreform. Obwohl sie bereits im April 2007 in Kraft trat, wurde der Start des Fonds wegen komplizierter Vorbereitungen auf 2009 verschoben. Ziel des Konzepts ist es, die Finanzströme der Krankenversicherung zu bündeln und so «für mehr Transparenz und Gerechtigkeit» zu sorgen.
Dabei legt die Bundesregierung künftig, wie bei der Rentenversicherung auch, den Beitragssatz für alle Krankenkassen einheitlich fest. Dies soll erstmals im Herbst geschehen. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen in den Fonds, ebenso wie wachsende Steuermittel für die Krankenversicherung der Kinder.
Aus diesem Topf erhalten die Kassen einen einheitlichen Grundbetrag für jeden Versicherten. Zuschläge für überdurchschnittlich viele alte und kranke Versicherte sollen die unterschiedlichen Risikostrukturen der Kassen ausgleichen. Denn beispielsweise Betriebskrankenkassen oder Ersatzkassen haben verhältnismäßig mehr junge und gesunde Mitglieder als AOKen. Der bisherige Risikostrukturausgleich wird mit dem Fondsmodell verfeinert und ausgeweitet.
Den Kassen war aufgegeben worden, vor Start des Fonds alle alten Schulden abzubauen. Der Einheitsbeitrag soll dann so hoch festgesetzt werden, dass er zum Start des Fonds rechnerisch sämtliche Gesundheitskosten abdeckt. Wenn Kassen mit dem ihnen zugewiesenen Geld trotzdem nicht auskommen, dürfen sie von den Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen, wenn er höher ist als acht Euro. Haben die Kassen dagegen Geld übrig, sind Rückzahlungen möglich.
