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25. Mai 2006 11:34 Uhr
Bundesregierung verbessert Verbraucherschutz bei Klingeltönen


Berlin - Der Schutz der Verbraucher - insbesondere von Jugendlichen - ist durch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes gestärkt worden. Wer künftig Auskunftsdienste nutzt oder sich Klingeltöne und Logos auf das Handy zuschicken lässt, soll schon vorher genau über den Preis für diese Dienstleistung informiert werden. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf Neuerungen vor, die die Position der Verbraucher deutlich stärken, die Transparenz von Telefondienstleistungen erhöhen und Missbrauch eindämmen sollen.

"Insbesondere jugendliche Verbraucher bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie schnell in die Handy-Kostenfalle tappen", erklärte CDU-Bundestagsabgeordneter Marco Wanderwitz. Die derzeit undurchsichtige Werbung für Klingeltöne, Logos und Handyspiele speziell in Jugendmedien ist laut BGH-Urteil wettbewerbswidrig. In seinem jüngsten Urteil dazu betonte der BGH die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen, und stellte fest, dass Werbung wettbewerbswidrig ist, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt.

"Da Minderjährige weniger in der Lage sind, die durch Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten, ist ihr Schutz ein vordringliches Anliegen der Politik", so die CDU-Verbraucherschutzbeauftragte  Julia Klöckner. "Daher begrüßen wir das BGH-Urteil mit seinem wegweisenden Vorbildcharakter in punkto Verbraucherschutz wie auch den Gesetzesentwurf der Bundesregierung." Allerdings müssten Kinder und Jugendliche noch vielmehr den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien erlernen. Dabei seien neben den Eltern auch die Schulen gefragt, erläutert die Unions-Abgeordnete.







 
 



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