Ihr Standort: Home -> News
  


25. Mai 2006 11:13 Uhr
Verteidigerin des Internet-Holocaust-Leugners Zündel droht Schöffen mit Todesstrafe


Karlsruhe - Vor dem Landgericht Mannheim findet seit dem 9. Februar die Hauptverhandlung gegen den Internet-Holocaust-Leugner Ernst Zündel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung statt. Ende März hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe auf Vorlage des Landgerichts entschieden, dass eine von sechs Verteidigern des Angeklagten von der weiteren Mitwirkung in dem Strafverfahren ausgeschlossen wird.

Ein solcher Ausschluss ist vor allem dann möglich, wenn ein Verteidiger mindestens hinreichend verdächtig ist, eine Handlung begangen zu haben, die - wenn der Angeklagte verurteilt würde - eine Strafvereitelung darstellt. Grund für den Ausschluss durch das Oberlandesgericht war unter anderem, dass die betroffene Verteidigerin an mehreren Verhandlungstagen trotz des Entzugs des Rederechts sich in einer Art "Parallelverhandlung" an die Zuhörer im Gerichtssaal gewandt hatte und Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben und dadurch das Verfahren blockiert hatte. Auch habe sie den Schöffen die Verhängung der Todesstrafe wegen "Feindbegünstigung" in Aussicht gestellt.

Die gegen diesen Beschluss gerichteten Beschwerden Zündels hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verworfen. In seiner Entscheidung betonte er die hohe Bedeutung der rechtsstaatlich geforderten Gewährleistung einer effektiven Strafverteidigung, die einen Verteidigerausschluss nur in extremen Ausnahmefällen gestattet. Das Verhalten der Verteidigerin geht, so die Bundesrichter, aber selbst darüber weit hinaus und diene nur dem Zweck die Fortsetzung des Verfahrens zu verhindern oder doch wesentlich zu verzögern.

Zündel war ach jahrelanger Flucht Anfang März von Kanada nach Deutschland abgeschoben worden. Gegen Zündel lag seit 1996 ein Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vor. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft wirft Zündel Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor. Zündel gibt den unregelmäßig erscheinenden "Germania-Rundbrief" heraus. Die Frau des Holocaust-Leugners betreibt im Internet die sogenannte "Zundelsite".

Sicherheitsexperten machen jedoch vor allem Zündel für die Hetze auf der Homepage verantwortlich. Da wird beispielsweise behauptet, in Auschwitz habe es keine Gaskammern gegeben, und es seien dort kaum mehr als 30 000 Juden "an Krankheiten und Übervölkerung" gestorben. Historiker schätzen die Zahl der in Auschwitz ermordeten Juden auf bis zu anderthalb Millionen.

Ende der fünfziger Jahre verließ Zündel die Bundesrepublik und siedelte nach Kanada über. Es gelang ihm aber nicht, die kanadische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Im Jahr 1991 sollte er bei einem rechtsextremen Kongress in München auftreten. Die Polizei nahm ihn dort fest, das Amtsgericht München verurteilte Zündel zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 600 Mark. Zündel kehrte dann wieder nach Kanada zurück.

Vor zwei Jahren wurde er dann in den Vereinigten Staaten wegen illegalen Aufenthalts festgenommen und nach Kanada abgeschoben. Dort nahmen ihn die Behörden in Abschiebehaft. In Kanada galt Zündel wegen seiner Hass-Propaganda und Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppen mittlerweile als Sicherheitsrisiko.







 
 



* kostenlos, 2x täglich
 

Google

Hoch lebe die Bananenrepublik

Nur Ethikunterricht an allen öffentlichen Schulen!

Seine Musik ist eine Kuscheldecke!

AW: Münte ist...

ein sehr schöner Beitrag

OMG

Münte ist...

Niemals in die Nato

Irreführung

Aktion gefragt


- Anzeige -

 


- Anzeige -

 

Copyright by net-tribune | Impressum | Optimiert für 1024 x 768 pxl Top