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Stuttgart - Nach Ansicht des früheren Verfassungsrichters Ernst Gottfried Mahrenholz kann Bundespräsident Horst Köhler das Vorhaben von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nicht verhindern, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen auszurufen.
Den Stuttgarter Nachrichten sagte Mahrenholz: "Der Bundespräsident kann seine Einschätzung nicht an die Stelle des Kanzlers stellen. So hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung im Fall Kohl 1982 festgehalten." Der Jurist wirkte damals an dem Urteil maßgeblich mit.
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