|
Dresden - Zahlreiche Verbraucher können aufatmen: Seit Monaten wehren sie sich gegen Telefonrechnungen und Mahnungen von Inkasso-Unternehmen, welche Beträge für die kostenpflichtige Inanspruchnahme von Internet-Inhalten mittels Dailern einfordern. Oft lauerten die Dialer auf Internet-Seiten, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten. Oder die kleinen Einwahl-Programme informierten nicht vorschriftsmäßig über ihren Zweck und ihre Funktionsweise.
Nun hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über 41.000 dieser Einwählprogramme der Berliner Firma Intexus GmbH für illegal erklärt und 30 Telefonnummern abgeschaltet, über welche sich diese Dialer kostenpflichtig ins Internet einwählten. Zugleich verbot die RegTP für alle betroffenen Intexus-Dialer rückwirkend ab 15. August 2003 die Rechnungslegung und das Inkasso und entzog den Dialern die Registrierung.
Demnach besteht für geprellte Kunden nun keine Zahlungspflicht!
|