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25. März 2006 11:12 Uhr
Netzagentur: Keine Zugangsregulierung für Bitstream-Access


Köln - "Mit ihrer Entscheidung, der Deutschen Telekom AG keine Zugangsverpflichtung aufzuerlegen und insbesondere auf eine ex-ante Preiskontrolle zu verzichten, wird es weiterhin im deutschen Telekommunikations-Markt keine Planungssicherheit für die Unternehmen geben, die seit Jahren auf einen rechtlich gesicherten Zugang zu Bitstream gehofft hatten. Damit bleibt vor allem ein qualitativ hochwertiger Ausbau von Breitbandangeboten der Wettbewerber außerhalb der Ballungszentren erschwert. Gerade hier sollte Bitstream eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Produkten beschleunigen", kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM).

Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Entwurf zu den Regulierungsauflagen zum sogenannten ATM-Bitstrom-Zugang, der Angebote insbesondere für Geschäftskunden und Unternehmen ermöglichen sollte, verzichtet unter Ziffer 3.4 auf die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung, da sie ein freiwilliges Vertragsangebot der Telekom für ausreichend erachtet. Genau ein solches Angebot hat die Behörde selbst in anderen Fällen aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit nicht davon abgehalten, zu Recht eine Zugangsverpflichtung auszusprechen und die Vorproduktpreise wie in den anderen europäischen Ländern einer konsequenten ex-ante Preiskontrolle zu unterziehen.

"Die Netzagentur bleibt damit weit hinter den Forderungen der Wettbewerber zurück und schafft im Breitbandmarkt Wettbewerbsbedingungen, die deutlich schlechter sind als im europäischen Vergleich. Investitionen, vor allem außerhalb der bereits gut versorgten Ballungszentren, werden aufgrund der weiter bestehenden Planungsunsicherheit kaum erfolgen", befürchtet Grützner. "Wir werden die Kommentierungsfrist nutzen, um die BNetzA davon zu überzeugen, nicht auf ein freiwilliges Angebot der DTAG zu vertrauen, sondern die DTAG 'zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Vorprodukt zu verpflichten', wie es die BNetzA selbst in ihrer eigenen Pressemitteilung angekündigt hatte."







 
 



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